Mobbing an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion geht die Bundesregierung erneut auf das Thema Anschuldigungen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten, Mobbingvorwürfen und Machtmissbrauch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein. Dabei handelt es sich um eine Nachfrage zu einer früheren Antwort. Anders als in dieser stehen in der aktuellen Antwort nicht die einzelnen Fälle und Vorwürfe im Vordergrund, sondern die formalrechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Bundesregierung weist noch einmal auf die im Juli 2019 verabschiedeten »Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis« hin, bei dem sich die Mitgliedseinrichtungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verpflichtet haben, die Leitlinien in ihren Einrichtungen rechtsverbindlich umzusetzen. Laut DFG ist es Ziel des Kodex, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Leitungen von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen zu ermöglichen, ihre internen Strukturen, Prozesse und Handlungen an den Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis auszurichten. Es soll eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität in den wissenschaftlichen Einrichtungen verankert werden.
Anders als im Strafprozess werden bei internen Verfahren bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten Vorwürfe durch hinweisgebende Personen erhoben, betont die Bundesregierung. Die zuständigen Stellen (zumeist Untersuchungskommissionen) an den außerhochschulischen Forschungseinrichtungen überprüfen diese Hinweise und treffen die Entscheidung, ob in dem jeweiligen Einzelfall der objektive und subjektive Tatbestand wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegeben ist.
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