Bundesrat billigt Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
In seiner Sitzung am 29. Januar 2016 billigte der Bundesrat die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
Das Gesetz möchte Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis junger Wissenschaftler entgegentreten und planbare Karrierewege fördern. Die bislang geltenden Sonderregelungen führten zu einem hohen Anteil kurzer Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen - dort haben über 50 Prozent der Nachwuchswissenschaftler nur Ein-Jahres-Verträge.
Orientierung an angestrebter Qualifikation
Künftig muss sich die Dauer der Befristung an der angestrebten Qualifizierung orientieren - beispielsweise der Erlangung eines Doktortitels. Unsachgemäße Kurzbefristungen für Wissenschaftler sollen so verhindert werden. Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Daueraufgaben sind nun ausschließlich auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu beschäftigen.
Verlässliche Karrierewege und Flexibilität
Zentrales Ziel des Gesetzes ist es, verlässliche Karrierewege zu schaffen, um Deutschland attraktiver für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu machen. Die Novelle berücksichtigt, dass die Hochschulen gleichzeitig Flexibilität und damit Sonderregelungen brauchen, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen.
Am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten tritt das Gesetz in Kraft.
VERWEISE
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