Innovative Hochschule: Zweite Förderrunde gestartet
55 Hochschulen zur Förderung in der zweiten Förderrunde der Bund-Länder-Initiative »Innovative Hochschule« ausgewählt
Das unabhängige Auswahlgremium der Förderinitiative »Innovative Hochschule« hat in einem expertengeleiteten Wettbewerbsverfahren für die zweite Förderrunde der Bund-Länder-Initiative insgesamt 55 Hochschulen in 16 Einzel- und 13 Verbundvorhaben zur Förderung ausgewählt. Darunter sind 39 Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaft, 3 Kunst- und Musikhochschulen sowie 13 Universitäten und Pädagogische Hochschulen.
Dazu erklärt die Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
»Unserer Hochschulen für Angewandte Wissenschaft und Fachhochschulen sowie die kleinen und mittleren Universitäten sind mit ihrer Verankerung in der Region Innovationsmotoren für unser Land. Mit der Förderinitiative »Innovative Hochschule« unterstützen wir ihre Stärken ganz gezielt. Ich freue mich sehr, dass wir aus einer sehr großen Zahl an qualitativ hochwertigen Bewerbungen erneut die besten Initiativen prämieren konnten und damit die Rolle der Hochschulen als Strategiegeber im regionalen Innovationssystem weiterhin stärken werden. Erfreulich ist auch, dass damit nicht nur bestehende Projekte von bereits in der ersten Förderrunde geförderten Vorhaben ausgebaut werden können, sondern auch neue Maßnahmen mit innovativen Transferaspekten unterstützt werden. Diese schaffen für die Hochschulen auch eine ideale Basis, sich in den kommenden Jahren erfolgreich um Förderung bei der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation DATI zu bewerben.«
Der stellvertretende Vorsitzende der GWK und Staatsminister für Wissenschaft und Kunst des Landes Bayern, Markus Blume, betont dazu:
»Die geförderten Vorhaben in der ersten Förderrunde der »Innovative Hochschule« haben gezeigt, dass die Bund-Länder-Initiative einen wichtigen Impuls gesetzt hat, um das Innovationspotenzial insbesondere von Fachhochschulen sowie von kleinen und mittleren Universitäten besser auszuschöpfen und die noch schnellere Umsetzung innovativer Ideen in Anwendungen zu unterstützen. Ich freue mich sehr, dass wir das Ziel, die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Hochschulen in Deutschland zu fördern, erreichen konnten, denn in dieser Vielfalt unterschiedlicher Profile und Hochschultypen liegt eine besondere Stärke der deutschen Hochschullandschaft. Durch die Förderung der strategischen Vernetzung in Verbünden, Netzwerken und innovativen Formen im Rahmen der zweiten Förderrunde wird die zentrale Stellung, die Hochschulen im regionalen Innovationssystem innehaben, nun weiter ausgebaut werden.«
Der Beginn der Förderung ist für Anfang 2023 geplant. Es werden für eine Förderdauer von bis zu fünf Jahren Mittel in Höhe von jährlich jeweils bis zu zwei Millionen Euro für Anträge einzelner Hochschulen und jeweils bis zu drei Millionen Euro für Anträge von Hochschulverbünden veranschlagt. Insgesamt stellen Bund und Länder für die zweite Förderrunde bis zu 285 Millionen Euro zur Verfügung; die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland der Hochschulen getragen.
Über alle neu eingereichten Anträge ist nun in einem gemeinsamen wissenschaftsgeleiteten Wettbewerbsverfahren entschieden worden. Unter den 165 antragstellenden Hochschulen befanden sich 110 Fachhochschulen, 42 Universitäten und Pädagogische Hochschulen sowie 13 Kunst- und Musikhochschulen.
Hintergrund
Die Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers – »Innovative Hochschule« – wurde im Sommer 2016 von den Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern beschlossen. Sie soll Hochschulen darin unterstützen, sich im Leistungsbereich Transfer und Innovation, der auch als »dritte Mission« der Hochschulen – neben Forschung und Lehre – bezeichnet wird, zu profilieren und ihre strategische Rolle im regionalen Innovationssystem zu stärken. Die Förderinitiative wird in zwei Auswahlrunden durchgeführt. An der zweiten Auswahlrunde (2023 bis 2027) konnten sich nun sowohl bereits in der ersten Auswahlrunde geförderte Hochschulen als auch bisher nicht geförderte Hochschulen beteiligen.