HRK zur Weiterentwicklung des WissZeitVG
Diskussionsvorschlag der Mitgliedergruppe Universitäten der Hochschulrektorenkonferenz zur Weiterentwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Die Mitgliedergruppe Universitäten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat in ihrer Klausurtagung in Berlin Vorschläge zur Weiterentwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) verabschiedet und ergänzende Maßnahmen angemahnt. Ziel der Diskussionspapiers ist es, die Planbarkeit und Verlässlichkeit wissenschaftlicher Karrierewege so zu verbessern, dass Beschäftigte in Rahmen ihrer Qualifizierung, die die Promotion und eine erste Postdoc-Phase umfasst, früher als nach geltendem Recht Sicherheit erhalten, ob eine Dauerbeschäftigung in der Wissenschaft aussichtsreich ist. Den besonderen Anforderungen einer notwendigerweise hochkompetitiven Personalentwicklung und -auswahl in der Wissenschaft ist dabei Rechnung zu tragen.
Damit bringen sich die Universitäten aktiv in den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung eröffneten Abstimmungsprozess aller betroffenen Interessengruppen über eine Novellierung des WissZeitVG ein.
Professorin Dr. Anja Steinbeck, Sprecherin der Mitgliedergruppe Universitäten der HRK und HRK-Vizepräsidentin, erklärt dazu am 6. Juli 2022 in Berlin: »Die berufliche Situation von Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen an deutschen Universitäten ist verbesserungsfähig. Insbesondere die mit einer späten Karriereentscheidung einhergehende Unsicherheit und die traditionell starke Fokussierung auf die Professur als scheinbar alleinigem Karriereziel werfen Probleme auf. Mit dem Papier möchte die HRK einen Diskussionsbeitrag zur geplanten Novellierung des WissZeitVG leisten. Zugleich ist den Rektorinnen und Präsidenten bewusst, dass eine Gesetzesnovellierung allein nicht genügen wird, um in einem umfassenden Sinn attraktive Beschäftigungsbedingungen sicherzustellen. Es bedarf hier zahlreicher weiterer Maßnahmen seitens der Hochschulen selbst, der Politik und der Drittmittelgeber.«
Der Diskussionsvorschlag plädiert für einen einheitlichen Qualifizierungszeitraum für Promotion und erster Postdoc-Phase von grundsätzlich zehn Jahren, der individuell flexibel und unterschiedlichen Fachkulturen entsprechend ausgestaltet sein kann. Die Vorverlagerung der Entscheidung, ob eine langfristige Beschäftigung in der Wissenschaft – auf einer Professur oder einer anderen unbefristeten Stelle in Forschung, Lehre oder Wissenschaftsmanagement – realistisch ist, soll für die sich Qualifizierenden und die Hochschulen frühzeitiger als bislang Planungssicherheit bieten und zugleich nachhaltig Generationengerechtigkeit sicherstellen. Zudem wird ein Wechsel in andere attraktive Karrierewege außerhalb der Wissenschaft erleichtert und die Innovationskraft von Wirtschaft und Gesellschaft gestärkt
Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Peter-André Alt, erläutert: »Die Vorschläge sind das Ergebnis eines längeren Diskussionsprozesses und unterstreichen, dass die deutschen Hochschulen ihrer Verantwortung als gute Arbeitgeber gerecht werden. Das Papier berücksichtigt unterschiedliche, teils widerstreitende Erwartungen und Erfordernisse an Karrierewege und nachhaltige Personalstrukturen an Hochschulen und zielt insgesamt auf mehr Verlässlichkeit und Transparenz ab.«
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