Durchführung des Zensus 2022
Über den Zensus 2022 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Danach erfüllt Deutschland mit dem Zensus 2022 seine Verpflichtungen aus den Vorgaben zur Durchführung eines EU-weiten Zensus.
»Die Daten des Zensus bilden darüber hinaus eine wichtige Grundlage für zahlreiche Planungen und Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden, wie den Finanzausgleich zwischen den Ländern und zwischen den Kommunen oder die Einteilung von Wahlkreisen«, heißt es in der Vorlage weiter. Die Ergebnisse des Zensus seien außerdem die Basis für zahlreiche Statistiken wie die Bevölkerungsfortschreibung oder die Hochrechnung von Stichprobenerhebungen und damit ein Eckpfeiler der amtlichen Statistik.
Der Zensus 2022 wird laut Bundesregierung wie bereits der Zensus 2011 registergestützt durchgeführt. Dabei würden Daten aus den Melderegistern mit Daten aus ergänzenden Erhebungen kombiniert. Diese ergänzenden Erhebungen dienten nicht nur der Gewinnung ergänzender Merkmale, sondern auch der statistikinternen Korrektur der Melderegisterdaten zur Ermittlung der Einwohnerzahlen. Auf diese Weise könnten Kosten und Belastungen für Bürger möglichst gering gehalten werden. Wie die Bundesregierung ferner schreibt, arbeitet sie für die Zukunft bereits an einem rein registerbasierten Zensus ohne ergänzende Befragungen.
Zugleich führt sie aus, dass bei der Durchführung des Zensus 2022 »größter Wert auf Datenschutz« gelegt werde. So seien Angaben wie Name oder Adresse, die eine direkte Zuordnung zu einzelnen Personen erlauben, zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu löschen. Diese sollen spätestens aber nach vier Jahren, der Anschriftenbestand gemäß Paragraf 4 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2022 nach sechs Jahren gelöscht werden. Darüber hinaus gelte »ein strenges Rückspielverbot, das heißt, Daten mit Personenbezug dürfen nicht an Stellen außerhalb der Statistikämter weiter gegeben werden«.
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