BMBF ermöglicht Förderung trotz schwieriger Haushaltslage

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Stark-Watzinger: Förderung der Projekte im sozial- und geisteswissenschaftlichen Bereich sichergestellt

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat über die Förderung von Projekten im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften entschieden.

Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger:

»Trotz der schwierigen Haushaltslage konnten wir möglich machen, dass keine laufenden Forschungsvorhaben abgebrochen werden müssen und möglichst viele beantragte Projekte gefördert werden können. Das hat Zeit gekostet und es ist zu bedauerlichen Verzögerungen gekommen, auch wenn es keine formalen Förderzusagen gab. Im Ergebnis ist es uns gelungen, die Förderung der Projekte im sozial- und geisteswissenschaftlichen Bereich in reduziertem Umfang ab 2023 sicherzustellen. Das betrifft vor allem die Forschung zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und zu Rechtsextremismus und Rassismus, die mir besonders wichtig ist. Die Projektverantwortlichen haben wir darüber bereits informiert, damit sie entsprechend planen können.«

Hintergrund
Die Förderrichtlinie zu den »Gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie« wird im Umfang von 50 Prozent finanziert, sodass die Förderung zum 1. Februar 2023 beginnen kann (rund zehn Millionen Euro). Projekte erhalten 90 Prozent der beantragten Fördersumme. Eine Zusage erhielten 18 von 32 Projekten auf Grundlage der Ergebnisse der wissenschaftsgeleiteten Begutachtung.

Die Förderrichtlinien »Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus« und »Nachwuchsgruppen im Rahmen der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung« werden nahezu in vollem Umfang finanziert, sodass die Förderung zum 1. Januar 2023 beginnen kann (rund 27 Millionen Euro). Projekte erhalten 95 Prozent der beantragten Fördersumme. Eine Zusage erhielten 19 Projekte sowie fünf von sechs Nachwuchsgruppen auf Grundlage der Ergebnisse der wissenschaftsgeleiteten Begutachtung.

Die Projekte zur Erforschung der DDR, die bisher noch keine Verlängerung erhalten haben, erhalten bei pandemiebedingten Verzögerungen im Projektablauf Laufzeitverlängerungen und ggf. Aufstockungen (vier Monate). Dafür werden zusätzliche 1,3 Millionen Euro bereitgestellt.

 

 

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