Baden-Württemberg: HAW erhalten Promotionsrecht
Die Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg haben einen neuen Weg zur Promotion
Ein gemeinsamer Promotionsverband wird künftig den Doktorgrad verleihen können. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat am Mittwoch (21. September) sein Einvernehmen mit einer entsprechenden Verordnung erteilt. Noch im September soll das neue Promotionsrecht im Gesetzblatt verkündet werden.
Baden-Württemberg war 2014 das erste Land, das eine Klausel im Hochschulgesetz verankert hat, die es möglich macht, Zusammenschlüssen von HAW das Promotionsrecht zu geben.
Nachdem die HAW in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren auch auf dem Gebiet der Forschung Spitzenleistungen erbracht haben, hat die Wissenschaftsministerin entschieden, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.
Promotionszentrum
Laut Verordnung geht das Promotionsrecht an einen Hochschulverband, dem alle staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und die drei Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg angehören. Nicht die einzelne Hochschule, sondern der Promotionsverband wird künftig die Doktorgrade an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der HAW verleihen.
Für besonders forschungsstarke und forschungsaktive Professorinnen und Professoren wird ein Promotionszentrum eingerichtet. Dies ermöglicht einheitliche Prozesse und Qualitätsstandards und den wissenschaftlichen Austausch über die Hochschulgrenzen hinweg.
Qualitätsgesichert
Für die Promotion im HAW-Verband gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für die Promotion an einer Universität. So müssen auch im Promotionszentrum schriftliche Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen werden und die Annahmeanträge einem Kollegium, dem Promotionsausschuss, zur Entscheidung vorgelegt werden.
Kern der Qualitätssicherung ist die zeitlich befristete Aufnahme der anhand objektiver Kriterien nachgewiesen forschungsstärksten Professorinnnen und Professoren in das Promotionszentrum. Beim Start des Zentrums werden es 223 Gründungsmitglieder sein, deren Anträge individuell geprüft und begutachtet wurden. Ein wissenschaftlicher Beirat wird außerdem die Promotionsverfahren begleiten und darauf achten, dass die Evaluierung, auf deren Grundlage im Jahr 2029 über die Verlängerung des Promotionsrechts entschieden wird, die notwendigen Qualitätsstandards aufweist.
VERWEISE
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