Nachfolge der Exzellenzinitiative beschlossen

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GWK

GWK bringt neue Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung von Spitzenforschung auf den Weg

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat heute die neue Bund-Länder-Initiative zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten verabschiedet. Mit dieser Vereinbarung setzen Bund und Länder die durch die Exzellenzinitiative begonnenen Anstrengungen zur Stärkung der Universitäten und des Wissenschaftsstandortes Deutschlands im internationalen Wettbewerb fort.

Jährlich stellen sie hierfür 533 Millionen Euro in den zwei Förderlinien »Exzellenzcluster« und »Exzellenzuniversitäten« zur Verfügung. Die von der GWK getroffene Vereinbarung wird den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern zur abschließenden Entscheidung am 16. Juni vorgelegt.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrem Grundsatzbeschluss zur Nachfolge der Exzellenzinitiative am 11. Dezember 2014 die GWK gebeten, eine neue Bund-Länder-Vereinbarung zu erarbeiten, die auch die neuen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume nutzt. Dieser Beschluss wurde nun umgesetzt. Auch die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative sollten berücksichtigt werden, welche die im September 2014 von Bund und Ländern eingesetzte, internationale und unabhängige Expertenkommission der GWK im Januar 2016 vorgelegt hat. Bei ihrer Arbeit konnte die Kommission unter Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Dieter Imboden (ETH Zürich) auch einen von DFG und Wissenschaftsrat vorgelegten, datengestützten Bericht einbeziehen.

»Das neue Exzellenzprogramm wird die Spitzenforschung an deutschen Universitäten weiter voranbringen und unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit als Wissenschaftsstandort stärken. Wir nutzen mit der Linie der Exzellenzuniversitäten erstmals die neue Möglichkeit des Artikels 91b des Grundgesetzes, in Fällen überregionaler Bedeutung dauerhaft Hochschulen zu fördern. Das neue Exzellenzprogramm wird die deutsche Wissenschaftslandschaft deshalb nachhaltig prägen«, sagt die GWK-Vorsitzende Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung. »Mit dieser Planungssicherheit können die Geförderten langfristige Ziele verfolgen, müssen sich jedoch alle sieben Jahre einer wissenschaftlichen Evaluierung stellen. Mit der Universitätspauschale unterstützen wir die Hochschulen künftig zusätzlich dabei, sich strategisch noch besser aufzustellen. Die Überbrückungsfinanzierung von bis zu zwei Jahren der laufenden Exzellenzinitiative stellt sicher, dass kein Finanzierungsbruch für auch künftig erfolgreiche wissenschaftliche Projekte eintritt und die Chancen der in der zweiten Runde erstmals geförderten Universitäten gewahrt werden. Mit DFG und Wissenschaftsrat ist erneut ein wissenschaftsgeleitetes Verfahren für beide Förderlinien vereinbart«.

»Wir haben ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Mit der Verstetigung der Exzellenzinitiative stärken wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Universitäten nachhaltig und halten die Dynamik in der Spitzenforschung aufrecht«, erläutert die stellvertretende GWK-Vorsitzende und Wissenschaftssenatorin des Landes Bremen, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt. »Der breitere Ausbau bei den Exzellenzclustern und den Exzellenzuniversitäten entspricht den Stärken unseres föderal angelegten deutschen Wissenschaftssystems. Damit wird es möglich, Erfolgreiches fortzusetzen und gleichzeitig neuen Ideen und Konzepten eine Chance zu geben. Indem wir die laufende Exzellenzinitiative um zwei Jahre verlängern, haben die Universitäten Zeit, sich auf die neuen Wettbewerbsbedingungen einzustellen. Die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Wissenschaftsrat ist ein Garant für das wissenschaftsgeleitete Verfahren. Der Bund steigt mit der neuen Vereinbarung in die dauerhafte Förderung von Universitäten ein. Bund und Länder haben sich zudem darauf verständigt, im nächsten Jahr in der GWK weitere, auf Dauer angelegte Kooperationen in Forschung und Lehre auszuloten, die durch die Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten im Grundgesetz möglich werden«.

Wesentliche Kernpunkte des Programms sind:

  • Das Programm zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Gesamtprogramm ist mit jährlich insgesamt 533 Millionen Euro dotiert. Die Mittel für die Förderung tragen der Bund und das jeweilige Sitzland der einzelnen Universitäten im Verhältnis 75:25.

  • Die gemeinsame Förderung umfasst die wissenschaftsbezogenen Aktivitäten der erfolgreichen Universitäten und ihrer Kooperationspartner in Fällen überregionaler Bedeutung in den Förderlinien:

a) Exzellenzcluster: Mit diesem Instrument werden international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten bzw. Universitätsverbünden projektbezogen gefördert. Für Exzellenzcluster werden rund 385 Millionen Euro Fördermittel pro Jahr zur Verfügung gestellt. Es werden für 45 bis 50 Förderfälle Mittel zwischen jeweils drei bis zehn Millionen Euro pro Exzellenzcluster jährlich veranschlagt. Die Förderlaufzeit beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre; Neuanträge sind auch im selben thematischen Forschungsfeld möglich.

Universitätspauschale: Universitäten mit Exzellenzcluster können eine Universitätspauschale als Strategiezuschlag zur Stärkung ihrer Governance und strategischen Ausrichtung beantragen. Sie beträgt pro Exzellenzcluster jährlich eine Million Euro. Erreicht eine Universität mehrere Exzellenzcluster, beträgt die Universitätspauschale beim zweiten Exzellenzcluster 750.000 Euro und für jedes weitere Cluster 500.000 Euro. Im Falle einer Förderung als Exzellenzuniversität gilt die Universitätspauschale als abgegolten und entfällt.

b) Exzellenzuniversitäten: Diese Förderlinie dient der dauerhaften Stärkung der Universitäten bzw. einem Verbund von Universitäten als Institution und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster. Für die Förderung von acht bis elf Exzellenzuniversitäten werden jährliche Mittel von rund 148 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dabei werden antragsabhängige Förderhöhen zwischen jährlich zehn bis 15 Millionen Euro für Anträge einzelner Universitäten und 15 bis 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde veranschlagt. Die Förderung als Exzellenzuniversität setzt die Bewilligung von mindestens zwei Exzellenzclustern an derselben Universität voraus; bei Verbünden von Universitäten erhöht sich diese Anforderung auf mindestens drei Exzellenzcluster, wobei jede der an dem Verbund beteiligten Universitäten über mindestens ein Exzellenzcluster verfügen oder an einem gemeinsamen Exzellenzcluster beteiligt sein muss. Exzellenzcluster, die im Rahmen eines Universitätsverbundes gefördert werden, werden jeder der am Verbund beteiligten Universitäten als Fördervoraussetzung für eine Exzellenzuniversität angerechnet. Exzellenzuniversitäten werden alle sieben Jahre einer unabhängigen und externen Evaluation unterzogen.

  • In beiden Förderlinien können auch Maßnahmen im Bereich der forschungsorientierten Lehre, der Forschungsinfrastrukturen oder des Ideen- und Wissenstransfers gefördert werden, wenn damit das Ziel der Spitzenforschung unterstützt wird.

  • Die Entscheidung über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten wird in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren getroffen.

  • Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte, die auf Basis der Exzellenzvereinbarung II gefördert werden, erhalten ab dem 1. November 2017 eine auf höchstens 24 Monate begrenzte Überbrückungsfinanzierung, die zugleich ihre mögliche Auslauffinanzierung ist.

 

 

 

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