WissZeitVG: BMBF stellt Reformüberlegungen vor

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BMBF 260

Die wesentlichen Inhalte der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Überblick

Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht vor, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern und in diesem Zusammenhang das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zu reformieren.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat, beginnend mit der Konferenz »Gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft – Auf dem Weg zu einer Reform des WissZeitVG« am 27.06.2022 einen umfangreichen und ergebnisoffenen Stakeholderprozess mit den Akteuren der Wissenschaftslandschaft geführt, um deren Expertise und Perspektiven in die Weiterentwicklung des WissZeitVG einfließen zu lassen.

Unter Berücksichtigung des Stakeholderprozesses und der Evaluation des WissZeitVG soll das WissZeitVG reformiert werden. Das BMBF hat dazu am 17. März 2023 seinen Vorschlag für eine Reform des WissZeitVG vorgelegt.

Hierzu erklärte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Peter-André Alt:

»Die heute vorgestellten Eckpunkte für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bemühen sich erkennbar, einerseits die Funktions- und Leistungsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems zu erhalten und andererseits dem berechtigten Interesse nach besserer beruflicher Planbarkeit von Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen zu entsprechen. Einzelne der avisierten Neuerungen – etwa die eindeutig zu kurze Befristungsmöglichkeit in der Postdoc-Phase, der undifferenzierte Vorrang der Qualifikationsbefristung im Drittmittelbereich und die Öffnung der Tarifsperre –, geben allerdings klar Anlass zur Sorge, weil dem Hochschul- und Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig Wettbewerbsnachteile entstehen können. In der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes wird es insbesondere im Zusammenwirken novellierter Regelungen daher sehr darauf ankommen, die Gesamtbalance der Interessen zu wahren«. 


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