Stand zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) soll geändert werden, die Ressortabstimmung dazu dauert an, wie die Bundesregierung mitteilt.
Die Union hatte sich in ihrer Vorlage über das weitere Vorgehen der Bundesregierung hinsichtlich des Gesetzes erkundigt, dessen Novellierung SPD, Grüne und FDP laut Fragesteller in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hatten.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bildet die Rechtsgrundlage für befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. In ihrer Antwort teilt die Bundesregierung mit, der Gesetzentwurf werde »zeitnah nach Abschluss der Ressortabstimmung im Bundeskabinett« beschlossen. Das Gesetz solle dann am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten.
Redaktioneller Nachtrag (27.03.2024):
Das Bundeskabinett hat am 27. März 2024 die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) beschlossen.
VERWEISE
- Im Wortlaut: Gesetzentwurf der Bundesregierung (Stand: 27.03.2024) ...
- BMBF: Die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (27.03.2024) ...
- vgl.: »Update: Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes« ...
- siehe auch: HRK zum Referentenentwurf für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ...
- siehe auch: »Wissenschaftskarrieren ermöglichen – Kommentierung der Allianz der Wissenschaftsorganisationen zum WissZeitVG« ...
- siehe auch GEW: »Dauerstellen für Daueraufgaben in der Wissenschaft durchsetzen!« ...
- siehe auch DGB: »Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Breites Bündnis fordert wirksame Reform« ...
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