WissZeitVG: Zum zeitlichen Vorrang der Qualifizierungs- vor der Drittmittelbefristung
Fragen und Antworten zur beabsichtigten Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Die Bundesregierung plant eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), die am 27. März 2024 beschlossen und dem Bundestag zur weiteren Beratung vorgelegt wurde.
Ein zentrales Element der Reform ist die Neuregelung des Verhältnisses von Qualifizierungs- und Drittmittelbefristung. Ziel ist es, der Qualifizierungsbefristung Vorrang vor der Drittmittelbefristung einzuräumen. Dies soll sicherstellen, dass wissenschaftliche Mitarbeiter*innen zunächst die maximal zulässige Befristungsdauer für Qualifikationszwecke ausschöpfen, bevor eine Befristung auf Basis von Drittmitteln erfolgt.
KERNPUNKTE
Vorrang der Qualifizierungsbefristung
Der Entwurf sieht vor, dass Drittmittelbefristungen erst nach Ausschöpfung der Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungsbefristungen zulässig sind. Dies soll sicherstellen, dass Wissenschaftler*innen während der Qualifizierungsphase keine Nachteile durch drittmittelfinanzierte Beschäftigungsverhältnisse erleiden.
Verlängerung in besonderen Fällen
Während der Qualifizierungsphase sollen Mindestvertragslaufzeiten und automatische Verlängerungen, z.B. bei Mutterschutz und Elternzeit, verpflichtend werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat äußerte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Vorrangs der Qualifizierungsbefristung auf Drittmittelprojekte ohne Qualifizierungsziel.
Er regt an zu prüfen, ob solche Projekte weiterhin durchführbar sind und ob Ausnahmeregelungen erforderlich sind, um eine gezielte projektbezogene Drittmittelforschung zu ermöglichen.
Anfragen und Antworten der Bundesregierung
Auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion antwortete die Bundesregierung, dass ihr keine detaillierten Daten zu Drittmittelprojekten und -stellen vorlägen.
Aus der Evaluation des WissZeitVG geht hervor, dass ein Großteil der Wissenschaftler*innen in Drittmittelvorhaben ein Qualifizierungsziel verfolgt. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass Drittmittelprojekte auch zur wissenschaftlichen Qualifizierung beitragen können.
Gesetzentwurf verzichtet auf formalisierte Qualifizierungsziele
Die Bundesregierung plane keine gesetzlich festgelegten Qualifizierungsziele im aktuellen Gesetzentwurf. Auch nicht formale wissenschaftliche und künstlerische Qualifizierungen sollen weiterhin möglich sein.
Alternative Forschungsprojekte mit formalen Qualifikationszielen sowie Anpassungen der Förderbestimmungen des Bundes seien daher nicht notwendig.