Inklusive Wissenschaft: Die Maßnahmen des Bundes zur Förderung der Teilhabe

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Aktueller Stand der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Wissenschaft und Forschung

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hin den aktuellen Stand der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Wissenschaft und Forschung dargelegt. Der Bericht zeigt Fortschritte, aber auch weiterhin bestehende Herausforderungen auf.

Die Regierung unterstreicht in ihrer Antwort die Relevanz der Teilhabe und Vielfalt im Wissenschaftssystem. Sie betont, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Dimension der Vielfalt darstellt. Die Förderung von Vielfalt in all ihren Formen stellt ein wesentliches Element zur Sicherung der Qualität und des Wettbewerbsvorteils im Wissenschaftssystem dar.

Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabeforschung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mehrere Projekte initiiert, um die Teilhabeforschung zu stärken. Zu den Maßnahmen zählt die Einrichtung von Stiftungsprofessuren sowie die Förderung von Forschungsprojekten, die sich unter anderem den Themen sozialpsychiatrische Teilhabeforschung sowie den Auswirkungen von Arbeitslosigkeit und Behinderung widmen. Für diesen Zweck wurden insgesamt 7.662 Millionen Euro bereitgestellt.

Entwicklung der Haushaltsansätze

Die Entwicklung der Haushaltsansätze für die Teilhabeforschung zwischen 2018 und 2024 stellt sich wie folgt dar: Im Jahr 2018 beliefen sich die Haushaltsansätze für die Teilhabeforschung auf 2,240 Millionen Euro. Im darauffolgenden Jahr wurden 2,267 Millionen Euro bereitgestellt. Für das Jahr 2020 sind 2,376 Millionen Euro vorgesehen, für das Jahr 2021 2,504 Millionen Euro und für das Jahr 2022 schließlich 2,320 Millionen Euro. Im Jahr 2024 wurden 4,682 Millionen Euro bereitgestellt.

Inklusive Citizen Science

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert inklusive Citizen-Science-Projekte wie »IncluScience«. In diesen Projekten sind Menschen mit Behinderungen als Bürgerwissenschaftler*innen in allen Phasen involviert. Bislang haben sich rund 6.800 zivilgesellschaftliche Vertreterinnen und Vertreter beteiligt.

Im Jahr 2024 ist für die Studierendenbefragung in Deutschland, in deren Rahmen Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung befragt werden, ein Betrag von 238.000 Euro vorgesehen. Für das Jahr 2025 ist ein Betrag von 754.000 Euro vorgesehen. Weitere Neubewilligungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant.

Forschungsprozesse und Datenintegration

Seit dem Jahr 2022 führt das BMBF Gespräche und Round-Table-Diskussionen mit Expertinnen und Experten sowie Interessenvertretungen von Forschenden mit Vielfaltsmerkmalen durch. Ziel ist es, Bedarfe und Handlungsfelder zu identifizieren. Die Datenerhebung erfolgt gemäß einer menschenrechtsorientierten Definition von Behinderung. Menschen mit Beeinträchtigungen werden systematisch in den Forschungsprozess einbezogen.


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