EU fördert Projekte zur »Öffnung von Hochschulen« mit 3,2 Millionen Euro
Im Förderzeitraum 2021 bis 2027 stellt die Europäische Union 3,2 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung, die beruflich qualifizierten Weiterbildungsinteressierten den Zugang zu Hochschulen erleichtern sollen.
Dabei liegt ein besonderer Fokus auf Menschen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Die geförderten Projekte müssen bis zum 30. November 2024 beantragt werden.
Lebensumstände der Zielgruppe im Fokus
Besondere Beachtung in der Projektkonzeption sollen die spezifischen Lebensbedingungen der Teilnehmenden finden. Dazu gehören die Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung, familiäre Verpflichtungen sowie ausländische Bildungsabschlüsse.
Diese Vorgaben unterstreichen das Ziel, die Angebote so flexibel wie möglich zu gestalten, um die Teilnahme für Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen zu erleichtern.
Regionale Förderung: SER und ÜR
Die Förderhöhen variieren je nach Region. In stärker entwickelten Regionen (SER) beträgt die Förderung durch ESF+-Mittel maximal 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Kofinanzierung durch Landesmittel beläuft sich, vorbehaltlich der Bereitstellung durch den Haushalt, auf bis zu 25 Prozent.
In Übergangsregionen (ÜR) werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben aus ESF+-Mitteln gedeckt. Die Kofinanzierung durch das Land beträgt in diesen Regionen 5 Prozent.
Bevorzugung niedersächsischer Projekte
Aufgrund begrenzter Fördermittel wird darauf hingewiesen, dass nur eine geringe Anzahl von Projekten unterstützt werden kann. Bevorzugt werden Vorhaben, die in Kooperation zwischen Hochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen in Niedersachsen realisiert werden.
Der früheste Beginn geförderter Projekte ist für den 1. Mai 2025 vorgesehen.