Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an

BA Logo

Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst.

Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.

Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2024 um 61 auf 563 Euro, für Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 451 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 471 Euro. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten dann 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro.

Ab Mitte Dezember 2023 werden die Bescheide für 2024 verschickt. Aufgrund der hohen Zahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern. Sofern der Bewilligungsbescheid bis in das kommende Jahr dauert, muss kein neuer Antrag gestellt werden.

Schneller geht es mit den digitalen Angeboten der Bundesagentur für Arbeit für die Jobcenter. Wer ein Benutzerkonto hat und die Online-Services von jobcenter.digital nutzt, kann sich die Bescheide über die Postfachfunktion auch online zustellen lassen. jobcenter.digital bietet daneben eine Reihe weiterer Vorteile, mit dem Jobcenter datenschutzsicher zu kommunizieren, Unterlagen einzureichen, Veränderungen mitzuteilen und Anträge zu stellen. Alle diese Anliegen lassen sich mit jobcenter.digital einfach, schnell und sicher erledigen.

Weitere Informationen zu jobcenter.digital finden Sie hier: http://jobcenter.digital

Das Bundeskabinett hatte mit dem »Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024« die neuen Regelsätze ab 2024 beschlossen. Mit dem Bürgergeld berechnet der Gesetzgeber die Regelbedarfe auf einer neuen Grundlage. Ausschlaggebend waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise. Bei der Berechnung für das Jahr 2024 werden die Preisentwicklungen nun früher berücksichtigt. Die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.

Hintergrund SGB II

Im Oktober 2023 bezogen in Deutschland 5,38 Millionen Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3,91 Millionen). 1,54 Millionen zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.

Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung.


  VERWEISE  

Das könnte Sie auch interessieren...

IAQ untersucht Arbeitsmarktlage von EU-Bürger*innen im Ruhrgebiet Der deutsche Arbeitsmarkt ist in den vergangenen zehn Jahren kräftig gewachsen: von 29,4 Mio. auf 34,5 Mio. sozialversicherungspflichtige Stellen. Getragen wird dieser Zuwachs zu …

Bürgergeld und Weiterbildung: Zwischen Qualifizierung und Beschäftigungslücke Rund 81.000 Bürgergeldbezieher*innen begannen im Jahr 2025 eine SGB-III-geförderte Weiterbildung – doch nur gut ein Viertel von ihnen war drei Monate nach Ende der …

Bundesregierung legt Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung derArbeitsförderung vor Wer sich heute bei einem privaten Arbeitsvermittler registriert, bewirbt sich meist online, tauscht Nachrichten per Mail aus – und muss am …

Erwerbslosenvertretung zwischen Beratung und Ohnmacht Die Bundesregierung verschärft seit dem Herbst 2025 erneut die Regeln der Grundsicherung – und knüpft damit an eine Debatte an, die seit Jahrzehnten dieselben Muster zeigt: Erwerbslose gelten …