»MitArbeit«: Unterstützungsprogramm für Langzeitarbeitslose

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Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil hat Anfang Juni 2018 zusammen mit dem Ministerpräsidenten Brandenburgs, Dietmar Woidke, die Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung ABS in Henningsdorf besucht. Die Gesellschaft bietet zusammen mit dem Jobcenter und Kommunen gezielt Beschäftigungs- und Unterstützungsangebote für langzeitarbeitslose Menschen an.

Heil nutzte den Besuch, um das geplante neue Arbeitsmarktinstrument des Bundes für Langzeitarbeitslose vorzustellen. Mit 4 Milliarden Euro sollen Menschen, die lange arbeitslos sind, wieder in Beschäftigung kommen.

 

MitArbeit



Wer wird wie gefördert

Menschen, die besonders lange – also länger als sechs innerhalb der letzten sieben Jahre – Regelleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beziehen, sollen eine ehrliche und langfristige Perspektive bekommen. Damit sie eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, gibt es folgende Förderung:

-  Zuschuss zum Arbeitsentgelt: in den ersten beiden Jahren Zuschuss von 100 Prozent zum regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt; in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt bei einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren.

-  Förderung von guter Arbeit: Langzeitarbeitslose arbeiten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei Arbeitgebern der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen oder bei Kommunen.

-  Begleitende Betreuung: Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen auf jeden Fall im ersten Jahr unterstützt und betreut (»Coaching«), wenn erforderlich auch während der gesamten Förderung.

Die Bemühungen zum verstärkten Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sollen sich jedoch nicht nur auf sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose beschränken. Ein weiteres neues Instrument soll schon vorher ansetzen und lange Arbeitslosigkeit verhindern helfen. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes soll die Eingliederung von Leistungsberechtigten, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorangetrieben werden:

-  Zuschuss zum Arbeitsentgelt für 24 Monate. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.

-  Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei allen Arbeitgebern mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

-  Qualifizierungsmaßnahmen können nach den allgemeinen Vorschriften in Anspruch genommen werden.

   

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