BAföG-Reform: Jetzt schlägt die Stunde des Parlaments

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GEW  fordert gründliche Überarbeitung des Regierungsentwurfs

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Deutschen Bundestag aufgefordert, den Gesetzentwurf für eine Novellierung des Bundesaubildungsförderungsgesetzes (BAföG) gründlich zu überarbeiten. »Der Regierungsentwurf weist zwar mit der geplanten Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge in die richtige Richtung, diese bleiben aber weit hinter den gestiegenen Lebenshaltungskosten zurück. Weiter fehlt im Gesetzentwurf jeder Ansatz für die überfällige Strukturreform der Ausbildungsförderung. Das Parlament muss den Regierungsentwurf daher gründlich gegen den Strich bürsten, damit die BAföG-Novelle kein Reförmchen bleibt, sondern eine echte Reform wird«, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller, mit Blick auf die heutige Entscheidung im Bundeskabinett.

»Nach Berechnungen des Berliner Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie muss der Grundbedarfssatz für Studierende nicht nur auf 427 Euro steigen, wie es der Regierungsentwurf vorsieht, sondern auf 550 Euro. Die Wohnpauschale wird auch nach der geplanten Steigerung auf 325 Euro in vielen Hochschulstädten nicht ausreichen, eine Bleibe zu finden. Das Parlament muss hier nachlegen und für eine bedarfsgerechte Anhebung der Fördersätze sorgen«, mahnte Keller.

Darüber hinaus warb der GEW-Vize bei den Bundestagsabgeordneten dafür, die BAföG-Novelle für den Einstieg in eine Strukturreform der Ausbildungsförderung zu nutzen. »Wie alle Sozialleistungen muss auch das BAföG endlich wieder zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt werden, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Bundesregierung plant aber im Gegenteil die Anhebung der Mindestrate für die Rückzahlung des BAföG-Darlehens von 105 auf 130 Euro. Das schreckt Studienberechtigte vom Hochschulstudium ab, die Angst haben, mit einem Schuldenberg ins unsichere Erwerbsleben zu starten«, gab Keller zu bedenken.

Keller machte sich für Verbesserungen beim BAföG für Schülerinnen und Schüler stark. »Viele junge Leute verzichten auf den Besuch einer weiterführenden Schule, weil ihre Familien auf zusätzliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit angewiesen sind. Damit alle Jugendlichen unabhängig vom Portemonnaie ihrer Eltern die gleichen Chancen auf das Abitur haben, muss das BAföG für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 an allgemeinbildenden Schulen endlich wieder eingeführt werden«, sagte der GEW-Hochschulexperte.

Weiter dürften Fachschülerinnen und Fachschüler, die anschließend ein Hochschulstudium aufnehmen, ihren Anspruch auf Studierenden-BAföG ebenso wenig verlieren wir Auszubildende in der dualen beruflichen Bildung, so Keller. »Insbesondere Erzieherinnen und Erzieher, die anschließend ein Studium anstreben, fallen durch die Maschen der geltenden Ausbildungsförderung. Diese Förderlücke muss endlich geschlossen werden – auch um dem Fachkräftemangel in der frühkindlichen Pädagogik entgegenzuwirken«.

    

 

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