Kritik des Bundesrates am Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes

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Bundesrat

SGB-III-Modernisierung: Parallele Strukturen oder bessere Kooperation?

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III-Modernisierungsgesetz) verschiedene Bedenken geäußert.

Ein zentraler Kritikpunkt betraf die »rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit«, insbesondere im Bereich der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit und der Jugendhilfe sowie den Jobcentern. Der Bundesrat kritisierte, dass der Gesetzentwurf nicht ausreichend auf eine enge Abstimmung zwischen den verschiedenen Rechtskreisen - insbesondere SGB II, SGB III und SGB VIII - hinwirke und stattdessen Parallelstrukturen aufgebaut würden, die ineffizient seien.

Ein weiterer Punkt betraf die Beratungs- und Betreuungsangebote der Arbeitsagenturen für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf. Der Bundesrat forderte, dass bestehende Unterstützungsleistungen nicht durch andere Rechtskreise ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden sollten. Auch hier wurde der Vorwurf erhoben, dass Parallelstrukturen geschaffen werden, die die Zusammenarbeit der Akteure erschweren könnten.

Besonders kritisiert wurde die geplante Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen. Der Bundesrat bemängelte, dass der Gesetzentwurf keine bedarfsdeckende Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit vorsehe. Stattdessen würden die Länder weiterhin aufgefordert, zusätzliche Beratungsmöglichkeiten aus Steuermitteln zu finanzieren. Dies sei umso problematischer, als bereits 23 Prozent der Anträge auf Feststellung der Berufsqualifikation landesrechtlich geregelte Berufe beträfen.

Kritik übte der Bundesrat auch an den geplanten IT-Systemen zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit. Es sei wichtig, dass die Bundesagentur für Arbeit Systeme entwickelt, die auch Schnittstellen zu den Fachanwendungen anderer Beteiligter, insbesondere der kommunalen Behörden, ermöglichen. Der Bundesrat sah in den vorgelegten Regelungen die Gefahr, dass die IT-Systeme der Beteiligten nicht hinreichend kompatibel seien, was die Effizienz der Zusammenarbeit beeinträchtigen könne.

Stellungnahme der Bundesregierung

Die Bundesregierung wies die Kritik des Bundesrates weitgehend zurück und verteidigte ihren Gesetzentwurf. Sie betonte, dass es nicht Ziel des Gesetzes sei, bestehende Strukturen zu ersetzen oder Parallelstrukturen zu schaffen. Vielmehr solle durch eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und die Regelung des Vorrangs der Jugendhilfe sichergestellt werden, dass junge Menschen passgenaue und integrierte Unterstützungsangebote erhalten.

Zu den IT-Systemen erklärte die Bundesregierung, dass die Bundesagentur für Arbeit die bestehenden Systeme weiterentwickeln werde, um eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu ermöglichen. Sie lehnte jedoch die Forderung ab, dass die Bundesagentur auch für die IT-Systeme anderer Träger zuständig sein solle. Diese müssten auch in Zukunft eigenständig fortentwickelt werden.

Zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung stellte die Regierung klar, dass die Beratung durch die Bundesagentur eine von mehreren tragenden Säulen sei. Sie betonte, dass eine flächendeckende Beratung nur in Zusammenarbeit mit den Ländern und weiteren Akteuren gewährleistet werden könne. Auch hier wurde die Verantwortung auf die Länder übertragen, die ebenfalls Beratungsangebote schaffen müssten.

Abschließend erklärte die Bundesregierung, dass sie einige der vorgeschlagenen Änderungen weiter prüfen werde, wie zum Beispiel die Aufnahme von Telefonnummern in die Beratungsdaten. Gleichzeitig lehnte sie viele Vorschläge kategorisch ab, insbesondere die Forderung nach einem Krisen-Kurzarbeitergeld, da es nicht möglich sei, einen rechtssicheren Tatbestand für zukünftige Krisen zu formulieren.


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