Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg: Hohes Antragsaufkommen führt zu temporärer Aussetzung
Die Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg weist derzeit im Bereich der Förderung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen (Förderelement 2.2.1) ein Antragsaufkommen auf, das »noch deutlich über den Erwartungen liegt«.
Wie die für die Bearbeitung zuständige Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mitteilt, wird daher, »um die zügige Bearbeitung aller bereits vorliegenden Anträge sicherzustellen«, die Antragstellung vorübergehend vom 15. März bis 31. Juli 2016 für diesen Bereich der Weiterbildungsrichtlinie ausgesetzt. Spätestens ab dem 1. August 2016 soll eine Antragsstellung bei der ILB wieder möglich sein.
Die Antragstellung für die anderen Förderelemente der Richtlinie, dazu zählt auch die individuelle Weiterbildung mit dem Bildungsscheck Brandenburg, ist weiterhin möglich.
Längere Bearbeitungszeiten einplanen
Die hohen Antragszahlen belegen den großen Bedarf an Weiterbildungen im Land Brandenburg. Die positive Resonanz zur Weiterbildungsrichtlinie hat teilweise eine verlängerte Antragsbearbeitung zur Folge. Damit die Weiterbildungen/Projekte zum geplanten Termin beginnen können, werden vollständig eingereichte Anträge nach dem vorgesehenen Beginn der jeweiligen Maßnahme bearbeitet.
Um in die Bearbeitung übernommen zu werden, müssen die Anträge fristgerecht (mindestens sechs Wochen vor geplantem Beginn der Qualifizierung) online über das Kundenportal der ILB eingereicht werden und es muss ein unterschriebener Papierantrag bei der ILB vorliegen. Termine für Anmeldefristen bei den Bildungsanbietern sollten mit ausreichendem zeitlichen Spielraum berücksichtigt werden. Wer sich bereits vor der Zustimmung der Bewilligungsbehörde verbindlich zu einer Weiterbildungsmaßnahme anmeldet, kann allerdings rückwirkend keine Förderung erhalten! Ausnahmen wären ein Vorbehalt im Vertrag, der einen Rücktritt bei Ausbleiben der Förderung zusichert oder eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch die ILB. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn muss schriftlich bei der ILB beantragt werden.
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