DGB fordert, »Bildungszeit« stärker zu bewerben
Bildungsurlaub gibt Arbeitnehmer*innen in fast allen Bundesländern die Möglichkeit, sich für Qualifizierungsmaßnahmen freistellen zu lassen. Manchmal trägt er auch andere Bezeichnungen, etwa »Bildungsfreistellung«. Oder »Bildungszeit« wie in Baden-Württemberg, wo diese Weiterbildungsmöglichkeit seit 2015 in Kraft ist.
In diesem Land war die Einführung der Arbeitnehmerfreistellung für berufliche Weiterbildung zwischen Unternehmern und Gewerkschaften lange Zeit heftig umstritten. Der DGB fordert nun die grün-schwarze Landesregierung auf, die Möglichkeit der Bildungszeit stärker in den öffentlichen Fokus zu bringen, damit Arbeitnehmer*innen ihren Anspruch auch wahrnehmen können. Dies berichtet das Bildungsmagazin NEWS4TEACHERS. Auch verbinde der DGB damit gleichzeitig, dass »Weiterbildung und die Stärkung von Demokratie und Ehrenamt oben auf der Agenda stünden«.
Dem steht die Ansicht der Arbeitgeberseite gegenüber, dass »grundsätzlich für mehr Weiterbildung geworben« und auch die entsprechenden Fördermöglichkeiten bekannter gemacht werden müssen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums plant die Landesregierung im Rahmen einer ressortübergreifende Offensive eine allgemeine Informations- und Werbekampagne für die berufliche Weiterbildung, um strukturell bedingter niedriger Weiterbildungsbeteiligung entgegenzuwirken.
Hintergrund
Das InfoWeb Weiterbildung (IWWB), dass ausführliche Informationen über die Bildungsurlaubsbestimmungen der Länder bereitstellt, erläutert zu den Regelungen in Baden-Württemberg:
Beschäftigte in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Geregelt ist dies im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.
VERWEISE