✘Präsenzseminare: Historie der gesetzlichen Regelungen

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten Bund und Länder am 16. März 2020 ein umfangreiches Maßnahmepaket beschlossen. Die darin enthaltenen Einschränkungen umfassten u.a. auch ein Verbot von Weiterbildungsveranstaltungen in Präsenzform bzw. die Schließung von Bildungseinrichtungen.

Die bisherige Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen lief am 19. März aus. Die Anschlussregelung sieht einerseits einen »Basis-Schutz« für besonders verletzliche Gruppen vor, andererseits ermöglicht sie strengere Restriktionen für Regionen mit einem gefährlichen Infektionsgeschehen.

Die bisherigen Corona-Regeln sind ab dem 3. April 2022 weitgehend entfallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, bleibt aber bestehen. Gleichzeitig sollen strengere lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn es die Infektionslage dort erfordert und das jeweilige Landesparlament dies beschließt.


Historie

  • In einem weiteren Beschluss von Bundeskanzlerin und Regierungschefs (6. Mai 2020) wurden hinsichtlich der Bildungsveranstaltungen neue Vereinbarungen getroffen und an die Zuständigkeit der Länder übergeben.

  • Aufgrund des dramatischen Anstiegs der Corona-Neuinfektionen haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 28. Oktober 2020 einen neuen Lock-Down beschlossen, der inzwischen ausformuliert für alle Bundesländer vorliegt.     

  • Am 13. Dezember 2020 haben sich Bund und Länder auf einen erneuten LockDown zunächst bis zum 10.01.2021 verständigt. Nach den uns vorliegenden Pandemieverordnungen sind in den meisten Bundesländern Präsenzangebote von Weiterbildungseinrichtungen nicht gestattet.

  • Wegen der anhaltend hohen Inzidenzzahlen hat die Ministerpräsident*innenkonferenz der Länder gemeinam mit der Bundeskanzlerin am 5. Januar 2021 eine Verlängerung der bestehenden Maßnahmen beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Verschärfung der Bestimmungen für private Kontakte und für solche Stadt-/Lankreise verabredet, die hohe Ansteckungswerte (d.h. über 200 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen) aufweisen. Diese neue Vereinbarung gilt vorläufig bis zum 31. Januar 2021.

  • 19. Januar 2021: Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen der Länder haben sich auf eine Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar verständigt. Da eine nachgewiesenen Mutation des Virus die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie bedroht, wollen Bund und Länder dieser Gefahr jetzt Vorbeugen.

  • 10. Februar 2021: Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschef*innen der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.

  • 3. März 2021: Kanzlerin Merkel und die Regierungschef*innen der Länder haben sich auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Die geltenden Maßnahmen werden verlängert – gleichzeitig beginnen schrittweise Öffnungen. Schnelltests sollen helfen, das Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen.

  • 22./23. März 2021: Kanzlerin Merkel und die Regierungschef*innen der Länder haben sich erneut über das weitere Vorgehen verständigt. Die geltenden Maßnahmen werden bis zum 18. April 2021 verlängert – vom 1. bis zum 5. April (Ostern) gelten zusätzliche Restriktionen. Eine weitere Zurücknahme der pandemiebedingten Einschränkungen scheinen zunächst nicht mehr geplant zu sein. Das nächste Zusammentreffen soll am 12. April 2021 stattfinden.

  • 24. April 2021: Seit heute sind die von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes (»Bundes-Notbremse«) in Kraft. Soweit die hierin beschlossenen Inzidenz-Regelungen auf einzelne Kreise/Städte zutreffen, so haben diese Vorrang vor evtl. anderslautenden Landesbestimmungen.

  • 1. Juli 2021: Mit Ablauf des 30. Juni 2021 ist die sog. »Bundes-Notbremse« wieder außer Kraft.

  • 10. August 2021: Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder

  • 18. November 2021: Bund und Länder haben sich auf einheitliche und flächendeckende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeinigt. Die Beschränkungen orientieren sich künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland. Zudem sollen alle, die schon einen Impfschutz haben, zeitnah eine Auffrischungsimpfung (»Booster«) erhalten.

  • 24. November 2021: Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes

  • 2. Dezember 2021: Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

  • 9. Dezember 2021: Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (ohne Beschlussfassung)

  • 21. Dezember 2021: Bund-Ländertreffen mit Bundeskanzler Scholz und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

  • 7. Januar 2022: Bund-Ländertreffen (Video) mit Bundeskanzler Scholz und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
  • 14. Januar 2022: Bund beschließt neue Vorgaben für Impfnachweise und Quarantäneregeln 
  • 25. Januar 2022: Bund beschließt weitgehende Beibehaltung der Quarantäneregeln

  • 16. Februar 2022: Bund und Länder beschließen schrittweise Abschaffung der coronabedingten Einschränkungen bis zum 20. März 2022

  • 18. März 2022: Bundestag und Bundesrat beschließen Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

  • 8. September 2022: Bundestag beschließet Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

  • 17. September 2022: COVID-19-Schutzgesetz (COVID-19-SchG) tritt in Kraft

  • 1. Februar 2023: Gesetzliche Neuregelungen Februar

  • 7. April 2023: Infektionsschutzgesetz Corona-Schutzmaßnahmen sind ausgelaufen



Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtum vorbehalten.

Letzte Aktualisierung:  14.03.2023 
 

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