Niedersachsen: Neues Förderprogramm stärkt Grundbildung für Erwachsene
Niedersachsen investiert 14,6 Millionen Euro in die Grundbildung Erwachsener
Um die gesellschaftliche Teilhabe und berufliche Integration von Erwachsenen mit unzureichenden Grundkenntnissen in Lesen, Schreiben und Rechnen zu verbessern, hat das Land Niedersachsen ein neues Förderprogramm initiiert.
Das Programm zielt darauf ab, erwachsenen Personen, die gering literalisiert sind oder keinen ersten Schulabschluss besitzen, den Zugang zu grundlegenden Bildungsressourcen zu ermöglichen.
Für die Förderperiode bis 2027 werden insgesamt 14,6 Millionen Euro bereitgestellt, wobei sich die Finanzierung zwischen der Europäischen Union und dem Land Niedersachsen aufteilt. Der Betrag von etwa 7 Millionen Euro wird aus der ESF+-Richtlinie »Grundbildung bei Erwachsenen« bereitgestellt, während das Land Niedersachsen zusätzlich rund 7,6 Millionen Euro beisteuert.
Falko Mohrs, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur, betonte die Bedeutung des Zugangs zur Grundbildung sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft. Es sei von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass jede Person, ungeachtet ihres Lebensalters, die Möglichkeit erhalte, grundlegende Bildungsfähigkeiten zu entwickeln.
Wiebke Osigus, die niedersächsische Ministerin für Europa und regionale Landesentwicklung, unterstrich die Notwendigkeit der Unterstützung durch die Europäische Union für derartige Bildungsprojekte und wies darauf hin, dass die Finanzierung über die ESF+-Richtlinie die Bedeutung der EU-Unterstützung erneut bekräftige.
Anträge auf Förderung können interessierte Einrichtungen und Verbände der Erwachsenenbildung bis zum 31. Mai 2024 über das Kundenportal der NBank stellen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem die Vermittlung von Grundbildungskompetenzen sowie Kurse, die auf den nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen vorbereiten. Des Weiteren können Projekte zur Neu- und Weiterentwicklung von Bildungskonzepten gefördert werden.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt auf Basis eines Scoring-Verfahrens, bei dem jedes Projekt nach festgelegten Kriterien bewertet wird. Die finale Entscheidung über die Förderung obliegt der NBank.