Weiterbildungsförderung Brandenburg: Hohe Antragszahlen führen zu erneuter Förderpause

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Land Brandenburg

Die Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg weist derzeit im Bereich der Förderung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen (Förderelement 2.1) ein Antragsaufkommen auf, das »erfreulich hoch« ist. Dies betrifft insbesondere die Bildungsschecks des Landes.

Wie die für die Bearbeitung zuständige Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mitteilt, wird daher, um die Richtlinien für diesen Förderbereich entsprechend anzupassen, die Antragstellung vom 1. Oktober 2016 bis zum Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie (voraussichtlich am 1. April 2017) ausgesetzt.

Die Antragstellung für die anderen Förderelemente der Richtlinie, inklusive der Förderung der betrieblichen Weiterbildung (Förderelement 2.2.1), ist weiterhin bei der ILB möglich.

Seit August 2016 ist eine Antragstellung für Unternehmen wieder möglich

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens im Bereich der Förderung der betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen (Punkt 2.2.1 der Richtlinie) war bereits eine entsprechende  Antragstellung vom 15.03.2016 bis 31.07.2016 ausgesetzt worden.

Seit dem 1.08.2016 ist nun für diesen Bereich eine Antragstellung für Unternehmen aus Brandenburg zur Qualifizierung ihrer Mitarbeiter wieder möglich.

 

 

 

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