Medienkompetenz: Viel mehr als Technikwissen
BIBB-Forschungsprojekt empfiehlt berufsspezifische Ausbildungsinhalte
Technische Kompetenzen im Umgang mit Medien sind bei vielen Schulabgängerinnen und -abgängern bereits vorhanden. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes »Medien anwenden und produzieren – Entwicklung von Medienkompetenz in der Berufsausbildung« des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigen aber: Die Kompetenzen zur Problemlösung unter Nutzung von Medien, das Bewusstsein für rechtliche und ethische Fragen und das Vermögen, in der Kommunikation formale Regeln einzuhalten und Inhalte situationsbezogen zu vermitteln, sind bei den Jugendlichen häufig nicht sehr ausgeprägt. Diese Inhalte müssen somit während der Ausbildung gelernt werden und sollten in Ausbildungsordnungen einen besonderen Stellenwert erhalten.
Das BIBB hat in seinem Forschungsprojekt erstmals Medienkompetenz nicht – wie bislang üblich – nur auf Technik-Nutzung beschränkt, sondern eine mehrdimensionale Betrachtung vorgenommen, die unter anderem ökonomische, ethische, soziale und rechtliche Dimensionen einbezieht. Dieser Ansatz ist aus Sicht von BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser wesentlich: »Medienkompetenz ist vielschichtig zu sehen. Sie ist heute eine vierte Schlüsselqualifikation neben Lesen, Schreiben und Rechnen.«
Im Ergebnis zeigt das Forschungsprojekt, dass bestimmte Aspekte erforderlich sind, damit junge Leute am Ende ihrer Ausbildung über die heute im Berufsleben nötige Medienkompetenz verfügen und langfristig, kompetent und verantwortungsvoll mit Medien agieren können.
Zentrale Dimensionen sind:
- Medien zielgerichtet nutzen: Auszubildende können aufgabenbezogen Medien auswählen und/oder entsprechende Hard- und Software bedienen. Sie können in verschiedenen Medien recherchieren und Arbeitsergebnisse gestalten und/oder dokumentieren.
- Selbstständig lernen: Auszubildende erkennen neue Entwicklungen und ihren daraus resultierenden Lernbedarf. Sie können selbstständig und zielgerichtet lernen.
- Rechtliche, ethische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Mediennutzung berücksichtigen: Auszubildende kennen die rechtlichen und ethischen Grundlagen der Mediennutzung. Sie achten bei der Mediennutzung auch auf wirtschaftliche Aspekte.
- Verantwortungsvoll zusammenarbeiten: Auszubildende können Medien zum Austausch mit anderen und zur Zusammenarbeit nutzen. Sie bringen sich aktiv in den Austausch ein und treiben diesen voran. Dabei achten sie darauf, andere zu respektieren und niemandem zu schaden.
- Sprache zielgerichtet nutzen: Auszubildende können sich mündlich und schriftlich situationsbezogen ausdrücken und berücksichtigen dabei die gängigen Regeln. Sie können Informationen bewerten und beurteilen, ob diese für die Aufgabenstellung wichtig sind.
- Innovationen aufgreifen und vorantreiben: Auszubildende gehen technische Neuerungen aktiv an. Sie können neue Medienanwendungen umsetzen und während der Ausbildung Anwendungen entwickeln und gestalten.
Die Analyse bestehender Ausbildungsordnungen und die Befragung von Ausbilderinnen und Ausbildern innerhalb des BIBB-Forschungsprojekts haben gezeigt, dass die Anforderungen an Medienkompetenz je nach Tätigkeit sehr unterschiedlich sind. Es erscheint den BIBB-Fachleuten daher nicht sinnvoll, einheitliche Vorgaben für alle Berufe zu machen. Nach ihrer Empfehlung sollte daher in Neuordnungsverfahren in Abstimmung mit allen Beteiligten – den von den Sozialpartnern und Kammern benannten Sachverständigen, Bund und Ländern – geprüft werden, ob und in welchem Maß bestimmte Dimensionen der Medienkompetenz in eine Ausbildungsordnung aufgenommen werden sollen. Es gelte, künftig die einzelnen Aspekte berufsspezifisch in ihrer Bedeutung zu bewerten und je nach Ausbildung unterschiedlich zu gewichten.
Der Abschlussbericht beinhaltet eine »Checkliste zur Berücksichtigung der Medienkompetenz in Ausbildungsordnungen« mit einer Übersicht über die Dimensionen und deren verschiedene Aspekte. Zur Verdeutlichung, wie und wo diese Aspekte bereits im Ausbildungsgeschehen Eingang gefunden haben, sind jeweils Beispiele aus bestehenden Ausbildungsordnungen benannt.
VERWEISE