GWK stellt Weichen für neues Bund-Länder-Programm
Eine Milliarde Euro für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat auf ihrer Sitzung am 20. Mai 2016 einstimmig ein Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf den Weg gebracht. Die endgültige Entscheidung über das Programm treffen die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 16. Juni 2016.
Ziel des mit einer Milliarde Euro über fünfzehn Jahre ausgestatteten Programms ist es, die Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten besser planbar und transparenter zu machen. Außerdem soll es die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems steigern und den Universitäten dabei helfen, die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus dem In- und Ausland zu gewinnen und möglichst dauerhaft zu halten.
Ein zentrales Element des Programms ist die Stärkung der Tenure-Track-Professur, die nach einer erfolgreichen Bewährungsphase den unmittelbaren Übergang in eine Lebenszeitprofessur vorsieht. Mit der Finanzierung von 1.000 zusätzlichen Tenure-Track-Professuren wird das Programm einen wichtigen Beitrag dazu leisten, sie in Deutschland als einen eigenständigen Karriereweg neben dem herkömmlichen Berufungsverfahren auf eine Professur dauerhaft zu etablieren. Die mit dem Programm geschaffenen Tenure-Track-Professuren werden auch nach Ende der Laufzeit erhalten bleiben. Auch die Zahl der unbefristeten Professorinnen und Professoren wird dauerhaft um 1.000 erhöht. Der wissenschaftliche Nachwuchs wird auch dadurch gestärkt, dass antragstellende Universitäten ein Personalentwicklungskonzept nachweisen müssen, das systematische Überlegungen unter anderem zur Weiterentwicklung der Karrierewege für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler enthält.
»Mit dem Programm zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses wird die Tenure-Track-Professur erstmals als zusätzlicher Karriereweg flächendeckend in Deutschland etabliert. Damit verbessern wir die Karrierechancen junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der deutschen Hochschullandschaft. Mit dem neuen Programm schaffen wir für sie verlässlichere Perspektiven und machen ihre Karrierewege erheblich transparenter und planbarer. Das ist entscheidend, um für den wissenschaftlichen Nachwuchs attraktiv und international konkurrenzfähig zu bleiben, denn im Ausland ist der Tenure Track vielerorts bereits üblich. Sehr wichtig ist uns auch die familienpolitische Komponente des Programms: So kann beispielsweise die Tenure-Track-Phase bei Geburt von Kindern um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Dies stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit die Chancengerechtigkeit auch in der Wissenschaft«, sagt die Vorsitzende der GWK, Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Die stellvertretende GWK-Vorsitzende und Wissenschaftssenatorin des Landes Bremen, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, betont: »Mit dem Programm werden nicht nur die Tenure-Track-Professuren und ihre systematische Verankerung im deutschen Wissenschaftssystem gefördert, es bedeutet einen Kulturwandel für die Universitäten. Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen frühzeitiger in das Wissenschaftssystem hineinkommen. So wird ihre Karriere auch besser mit der Familienplanung vereinbar. Eine langfristige strategische Personalplanung für den wissenschaftlichen Nachwuchs lohnt sich. Sie kommt der gesamten Universität zugute. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Förderung ist daher ein Strategieaufschlag. Diesen können die Universitäten zum Beispiel dazu nutzen, ihre Personalstruktur so weiterzuentwickeln, dass sie die Tenure-Track-Professuren optimal ergänzt und auch Karrierewege außerhalb der Professur aufzeigt. Uns war es wichtig, bei der Verwendung der Mittel große Flexibilität zuzulassen, um der Vielfalt der Universitäten gerecht zu werden«.
Das Programm soll eine Laufzeit bis zum Jahr 2032 haben. Zur Finanzierung des Programms stellt der Bund ab dem Jahr 2017 ein Volumen von bis zu einer Milliarde Euro über die Laufzeit zur Verfügung. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. Die Anträge der Universitäten werden in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren entschieden. Für Anträge aus einem Land steht eine bestimmte maximale Fördersumme zur Verfügung, die mit förderwürdigen Anträgen ausgeschöpft werden kann. Nicht durch erfolgreiche Anträge belegte Mittel stehen für förderwürdige Anträge anderer Länder zur Verfügung.
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