Mikrozensus 2024 gestartet
Mikrozensus: Amtliche Befragung bei einem Prozent der Bevölkerung
Der Mikrozensus 2024 hat begonnen. Von Januar bis Dezember 2024 werden insgesamt etwa 380.000 Haushalte und Gemeinschaftsunterkünfte nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und die darin wohnenden Personen befragt. Dies entspricht rund 1 % der Bevölkerung.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) bittet die zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Stellvertretend für viele andere Menschen in Deutschland geben sie Auskunft zu Themen wie Familie, Bildung, Arbeitsmarktbeteiligung, Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund, Einkommen und Lebensbedingungen sowie Internetnutzung.
Daten des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage
Der Mikrozensus stellt – anders als der Zensus, der alle zehn Jahre stattfindet (zuletzt 2022) – jährlich aktuelle Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bevölkerung bereit. Die Ergebnisse des Mikrozensus bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, die das Leben der Menschen in Deutschland betreffen. Sie fließen unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht, den Familienbericht, den Bildungsbericht und den Integrationsbericht der Bundesregierung.
Des Weiteren sind im Mikrozensus Fragen der europaweit durchgeführten Statistiken zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung integriert. Diese international vergleichbaren Ergebnisse sind bedeutsam für Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Europäischen Union (EU), zum Beispiel durch die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU.
Was erwartet die ausgewählten Mikrozensus-Haushalte?
Deutschlandweit werden für den Mikrozensus pro Monat mehr als 30.000 Haushalte nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und dazu von ihrem Statistischen Landesamt angeschrieben. Wer ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Die Befragten können sich entweder von geschulten Interviewerinnen und Interviewern (telefonisch) befragen lassen oder den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier ausfüllen.
Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung persönlicher Daten gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Die Angaben der Befragten werden anonymisiert und in einem aus Ziffern bestehenden Datensatz zusammengefasst. Ergebnisse werden ausschließlich in hochgerechneter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.
Erstergebnisse stehen drei Monate nach Ende des Erhebungsjahres bereit
Die Ergebnisse des Mikrozensus stehen der Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und den Medien zur Verfügung. Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden.
Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass einige Haushalte erst nach Ende eines Erhebungsjahres Auskunft geben.
Seit dem Mikrozensus 2021 werden Erstergebnisse ab Ende März des Folgejahres veröffentlicht. Endergebnisse liegen in der Regel ab Ende Januar des darauffolgenden Jahres vor. Folglich werden voraussichtlich Ende März 2024 die Erstergebnisse des Mikrozensus aus dem Jahr 2023 erscheinen.
Hintergrund
Der Begriff Mikrozensus bedeutet »kleine Volkszählung« und ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Befragung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt.