Bundestag billigt neues Weiterbildungsgesetz

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Deutscher Bundestag

Der Bundestag hat am Freitag, 23. Juni 2023, den Weg für eine Reform der Weiterbildungsförderung freigemacht, mit der in Zeiten des Fachkräftemangels, des demografischen Wandels und der Digitalisierung der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert werden soll.

Für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Union und AfD votierten gegen das Gesetz, Die Linke enthielt sich.

Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion fand keine Mehrheit. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor im parlamentarischen Verfahren Änderungen am Ursprungsgesetz vorgenommen. Der Haushaltsausschusses legte gemäß Paragraph 96 der Geschäftsordnung einen Bericht zur Finanzierbarkeit vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Entwurf des Weiterbildungsgesetzes umfasst drei Hauptpunkte: 1) Überarbeitung der Weiterbildungsförderung, 2) Einführung von Qualifizierungsgeld und 3) Gewährleistung von Ausbildungsmöglichkeiten.

Durch feste Fördersätze und gleichzeitige Verringerung der Förderkombinationen soll der Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Unternehmen und Arbeitnehmer vereinfacht und die Transparenz erhöht werden  *. Darüber hinaus entfällt die bisherige Regelung, dass eine Weiterbildungsförderung nur möglich ist, wenn die Tätigkeit vom Strukturwandel betroffen ist oder in einem Engpassberuf stattfindet.

Wenn sich ein Unternehmen aufgrund der Transformation der Arbeitswelt verändert und dadurch ein Großteil der Belegschaft von Arbeitsplatzverlust bedroht ist, soll es in Zukunft die Möglichkeit geben, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf das Qualifizierungsgeld zurückgreifen können. Unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Qualifikation der Beschäftigten erhalten diese während ihrer Freistellung für eine Weiterbildungsmaßnahme das Qualifizierungsgeld als Ersatz für ihr Gehalt. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 bis 67 Prozent des Nettogehalts. Die Unternehmen sind in diesem Fall nicht verpflichtet, Gehälter zu zahlen, sondern tragen die Kosten für die Weiterbildung.

Da laut Gesetz in Zeiten des Fachkräftemangels nicht auf junge Menschen verzichtet werden kann, soll eine sogenannte Ausbildungsgarantie eingeführt werden. Aus diesem Grund soll eine Ausbildungsgarantie eingeführt werden. Dies beinhaltet unter anderem die Förderung von betrieblichen Praktika zur beruflichen Orientierung. Gemäß dem Gesetzentwurf würden die Kosten für die Umsetzung dieses Entwurfs im Einzelplan 11 des Bundeshaushalts im Jahr 2024 zusätzliche Ausgaben in Höhe von 31 Millionen Euro verursachen. Bis zum Jahr 2026 wird erwartet, dass diese Ausgaben auf 190 Millionen Euro ansteigen werden.

Änderung im Ausschuss

Durch einen angenommenen Änderungsantrag der Ampelfraktionen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales gelten künftig neue Regelungen. Eine davon besagt, dass Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten nicht mehr an den Kosten für Lehrgänge beteiligt werden müssen. Früher lag die Grenze bei zehn Mitarbeitern. Darüber hinaus ist geplant, dass Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr finanzielle Unterstützung für zwei Familienheimfahrten pro Monat im Rahmen eines Mobilitätszuschusses erhalten sollen.

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum Entwurf Anpassungen beim Qualifizierungsgeld und der Ausbildungsgarantie gefordert. Unter anderem wurde kritisiert, dass für den Erhalt des Qualifizierungsgeldes eine Mindestanzahl von 120 Stunden für Weiterbildungsmaßnahmen vorgesehen ist. Besonders Kleinstbetrieben sei die „Freistellung von Beschäftigten für einen solch langen Zeitraum [...] kaum möglich“.

Der Bundesrat forderte daher, die Stundenzahl auf 80 zu reduzieren. Außerdem sollte die Anforderung gestrichen werden, dass ein Unternehmen oder Betrieb einen Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorweisen muss, um von der Förderung durch das Qualifizierungsgeld profitieren zu können. Der Bundesrat befürchtet, dass diese Regelung dazu führen könnte, dass hauptsächlich Großunternehmen vom Qualifizierungsgeld profitieren.

Die Länderkammer begrüßte grundsätzlich die Vorgehensweise der Bundesregierung in Bezug auf die Ausbildungsgarantie. Allerdings betonte sie, dass bei der geplanten Erweiterung der Einstiegsqualifizierung (EQ) der Aufenthaltstitel auch während eines Wechsels in eine EQ gewährleistet sein müsse, um beispielsweise fehlende Sprachkenntnisse anzugehen.

Die Bundesregierung lehnte in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesrats zum Qualifizierungsgeld und zur Ausbildungsgarantie ab. Sie argumentierte, dass ein Mindestumfang von 120 Stunden notwendig sei, um eine umfassende fachliche Kompetenzvermittlung zu gewährleisten, die über rein betriebliche Anpassungsqualifizierungen hinausgeht. Die Mindestdauer diene auch der Abgrenzung zur betrieblichen Weiterbildung, so die Bundesregierung. Zudem sollte die Voraussetzung eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung als Förderbedingung beibehalten werden.Das Qualifizierungsgeld solle Betrieben zu Gute kommen, „in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen gemeinsam Verantwortung für den Weg durch den Strukturwandel übernehmen“.

Die Bundesregierung stellte klar, dass die Neuregelung bei der Einstiegsqualifizierung im Rahmen der Ausbildungsgarantie nicht dazu gedacht sei, Unterbrechungen von Berufsausbildungen zugunsten einer Einstiegsqualifizierung gezielt zuzulassen. Es wurde darauf hingewiesen, dass derzeit kein Aufenthaltstitel für die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen im Aufenthaltsrecht existiert. Daher sieht die Bundesregierung die Forderung des Bundesrats zur Aufenthaltsregelung als nicht umsetzbar an.

Redaktioneller Hinweis
  * In der ursprünglichen Fassung benutzten wir die Formulierung »Fördermöglichkeiten«. Da diese leicht missverständlich gelesen werden könnte, haben wir das Wort durch »Förderkombinationen« ersetzt.


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