Baden-Württemberg schreibt Koordinierungsstelle für Weiterbildungsscouts aus

Themenkreis Weiterbildung und Lernen

Förderaufruf: Koordinierungsstelle für Weiterbildungsscouts gesucht

Zwölf Regionen, ein Netzwerk, aber bislang keine zentrale Schaltstelle: Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium schreibt eine neue Förderung aus, um sein Landesprogramm »The Chänce Weiterbildungsscouts« besser zu koordinieren.

Gesucht wird eine Service- und Koordinierungsstelle, kurz SeKoS, die ab 2027 zentrale Aufgaben rund um Steuerung, Qualitätssicherung und Außendarstellung übernimmt.

Lotsen für die berufliche Weiterbildung

Seit dem 1. Januar 2026 fördert das Ministerium Weiterbildungsscouts in zwölf Regionen des Landes. Ihre Aufgabe: Menschen unabhängig vom jeweiligen Bildungsträger zur beruflichen Weiterbildung beraten und ihnen den oft unübersichtlichen Weg durch Angebote und Fördermöglichkeiten weisen.

Ziel des Programms ist es, die Bereitschaft zur Weiterbildung vor Ort zu stärken – ein Anliegen, das angesichts des Fachkräftemangels und des technologischen Wandels in der Arbeitswelt an Dringlichkeit gewinnt.

Bislang begleitet das Wirtschaftsministerium die Arbeit der Scouts selbst. Das soll sich nun ändern.

Neue Rolle ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 übernimmt die SeKoS in Abstimmung mit dem Ministerium Steuerung und Begleitung des Programms. Im Mittelpunkt stehen Querschnittsaufgaben, die bislang zwischen den einzelnen Standorten verstreut waren: Berichtswesen, Qualitätssicherung, die Präsentation des Programms nach außen sowie zentrale Serviceleistungen für Ministerium und Scouts gleichermaßen.

Die Koordinierungsstelle soll das Programm dabei nicht nur verwalten, sondern konzeptionell weiterentwickeln – als zwischengeschaltete Dienstleisterin, die aus den Bedarfen der Weiterbildungsscouts konkrete Empfehlungen, Konzepte und Unterstützungsleistungen ableitet.

Dahinter steht die Erwartung, dass eine gebündelte Steuerung Reibungsverluste verringert: Wo bislang jede Region eigene Lösungen für Berichtspflichten oder Qualitätsstandards finden musste, soll künftig eine zentrale Stelle Orientierung geben. Das Ministerium erhofft sich davon mehr Effizienz, höhere Qualität und größere Sichtbarkeit des Gesamtprogramms.

Wer sich bewerben kann

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen wie privaten Rechts. Ausgeschlossen sind Bundes- und Landesbehörden, aktuelle Fördernehmer eines der Weiterbildungsscouts-Standorte sowie Antragsteller, gegen die ein Insolvenzverfahren läuft oder deren Inhaber eine eidesstattliche Versicherung nach der Zivilprozess- oder Abgabenordnung abgegeben haben.

Finanzierung und Fristen

Gefördert wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als Projektförderung mit Vollfinanzierung aus Landesmitteln. Lediglich die büromäßige Ausstattung müssen die Träger selbst stellen. Der Förderzeitraum läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028, Anträge können bis zum 4. Oktober 2026 eingereicht werden.


In aller Kürze
Baden-Württemberg sucht ab 2027 eine zentrale Koordinierungsstelle für seine Weiterbildungsscouts. Anträge sind bis 4. Oktober 2026 möglich, gefördert wird vollfinanziert aus Landesmitteln.


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