- 1. Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
- (Beruf und Arbeit, Europa)
- Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und ...
- Erstellt am 30. August 2023