- 1. Dienstfahrrad kann steuerfrei sein
- (Kurzmeldungen)
- Die Überlassung eines Fahrrads an einen Arbeitnehmer ist seit 2019 steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ...
- Erstellt am 17. April 2019