Stellungnahme des Bundesrates zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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Bundesrat

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt. Zu diesem Gesetzentwurf hat der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben, die als Informationsgrundlage dient.

Die Stellungnahme unterstützt das Hauptziel des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Dieses Ziel besteht darin, neben den inländischen und innerhalb der EU vorhandenen Talenten, auch Fachkräfte aus Drittstaaten für eine Arbeitsmigration nach Deutschland zu gewinnen. Darüber hinaus begrüßt der Bundesrat das im Gesetzentwurf vorgesehene Drei-Säulen-Modell, das zur Erreichung dieses Ziels beitragen soll.

Gemäß dem vorgelegten Gesetzentwurf soll die Fachkräfteeinwanderung zukünftig auf drei Säulen beruhen: der »Fachkräftesäule«, der »Erfahrungssäule« und der »Potenzialsäule«.

Die »Fachkräftesäule« behält, wie bisher, die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen und die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder einem in Deutschland anerkannten Abschluss bei. Neu ist, dass eine Person künftig als Fachkraft gilt, wenn sie eine qualifizierte Beschäftigung ausüben kann.

Eine weitere Neuerung ist, dass jemand auch als Fachkraft angesehen wird, wenn er einen im Herkunftsland anerkannten zweijährigen Berufsabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann - vorausgesetzt, er hat einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber.

Laut dem Gesetzentwurf sollen Personen, die keinen Arbeitsvertrag haben, die Möglichkeit erhalten, über ein Punktesystem eine »Chancenkarte« zu bekommen. Diese Chancenkarte würde es ihnen erlauben, nach Deutschland einzureisen und eine Arbeitsstelle zu suchen.

Die Auswahlkriterien für die Vergabe dieser Chancenkarte umfassen verschiedene Faktoren wie Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und eine Verbindung zu Deutschland. Dies bedeutet, dass Personen, die in diesen Bereichen stark abschneiden, eine höhere Chance haben, eine Chancenkarte zu erhalten und damit die Möglichkeit, in Deutschland eine Arbeit zu suchen.

In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass das Drei-Säulen-Modell nur dann erfolgreich sein kann, wenn alle mit ihm verbundenen Rahmenbedingungen verbessert werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der vollständigen Digitalisierung der Visumsverfahren über die Auslandsvertretungen Deutschlands.

Das bedeutet, dass der Prozess der Beantragung und Ausstellung von Visa für potenzielle Fachkräfte aus dem Ausland vollständig digitalisiert werden sollte. Dadurch soll das Verfahren einfacher, schneller und effizienter gestaltet werden, was wiederum dazu beitragen kann, mehr Fachkräfte nach Deutschland zu locken.

In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat für eine weitere Reduzierung bürokratischer Hindernisse aus. Hierzu gehören klarere und transparentere Verfahrensschritte in jedem Stadium des Einwanderungsprozesses, damit alle Beteiligten diese nachvollziehen können.

Des Weiteren betont der Bundesrat die Notwendigkeit, die Verwaltungsstrukturen sowohl in Deutschland als auch im Ausland so auszustatten, dass sie eine effektive Unterstützung beim Zuwanderungsprozess leisten können. Insbesondere sollen die deutschen Botschaften und Auslandsvertretungen personell entsprechend den Bedürfnissen aufgestockt werden, um die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu erleichtern.

Schließlich appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, das Angebot an geförderten Sprachkursen sowohl in Deutschland als auch im Ausland erheblich zu erweitern. Die Verbesserung der Sprachkenntnisse von potenziellen Zuwanderern ist ein Schlüsselfaktor für eine erfolgreiche Integration und Beschäftigung in Deutschland.

In ihrer Reaktion auf die Stellungnahme des Bundesrates erklärt die Bundesregierung, dass sie die Zielsetzung, die Visums- und andere Verwaltungsverfahren zu digitalisieren, vollständig unterstützt. Die Bundesregierung stimmt mit dem Bundesrat überein, dass dies ein entscheidender Schritt zur Verbesserung des gesamten Prozesses der Fachkräfteeinwanderung ist.

Darüber hinaus stimmt die Bundesregierung auch der Notwendigkeit zu, den Erwerb oder die Verbesserung der Deutschkenntnisse zu fördern. Sie betont, dass dies für eine schnelle und erfolgreiche Integration der Fachkräfte unerlässlich ist. Daher sollte dieser Aspekt mit den vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellten Mitteln sowohl in Deutschland als auch im Ausland ausgebaut werden.


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