- 1. Die Bezeichnung »Webinar« ist markenrechtlich geschützt – drohen nun Abmahnungen?
- (Weiterbildung / Bildungspolitik)
- Seit kurzem wird die Branche der Bildungsanbieter durch die Nachricht aufgeschreckt, die Verwendung des Begriffs »Webinar« sei geschützt und könne ggfs. zu Abmahnungen führen. So verwiesen etwa ...
- Erstellt am 06. Juli 2020
- 2. Der Begriff »Webinar«: Ein geschützter Begriff?
- (Standpunkte)
- ... Marke und seine Verwendung könne zu Abmahnungen führen. So publizierte zum Beispiel die Landschaftskammer Rheinland-Pfalz am 26. Juni 2020 – anscheinend völlig ungeprüft – auf ihrer Webseite folgende ...
- Erstellt am 06. Juli 2020
- 3. Verwertungsverbot: Überwachung mittels Keylogger
- (Beruf und Arbeit, Europa)
- ... Privatnutzung hat das Landesarbeitsgericht ohne Rechtsfehler angenommen, diese rechtfertige die Kündigungen mangels vorheriger Abmahnung nicht. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 27. Juli 2017 - 2 AZR ...
- Erstellt am 31. Juli 2017
- 4. BAG: Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit
- (Beruf und Arbeit, Europa)
- ... vom 18. Februar 2014 ab. Das Verfahren Die Vorinstanzen haben der auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gerichteten Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Zehnten Senat ...
- Erstellt am 03. November 2016