- 1. Die Bezeichnung »Webinar« ist markenrechtlich geschützt – drohen nun Abmahnungen?
- (Weiterbildung / Bildungspolitik)
- Seit kurzem wird die Branche der Bildungsanbieter durch die Nachricht aufgeschreckt, die Verwendung des Begriffs »Webinar« sei geschützt und könne ggfs. zu Abmahnungen führen. So verwiesen etwa die ...
- Erstellt am 06. Juli 2020
- 2. Der Begriff »Webinar«: Ein geschützter Begriff?
- (Standpunkte)
- ... LINKS siehe auch: Die Bezeichnung »Webinar« ist markenrechtlich geschützt – drohen nun Abmahnungen? ... Weitere [Standpunkte]-Beiträge ... Bernhard Kuntz ist ...
- Erstellt am 06. Juli 2020