- 1. Die Bezeichnung »Webinar« ist markenrechtlich geschützt – drohen nun Abmahnungen?
- (Weiterbildung / Bildungspolitik)
- Seit kurzem wird die Branche der Bildungsanbieter durch die Nachricht aufgeschreckt, die Verwendung des Begriffs »Webinar« sei geschützt und könne ggfs. zu Abmahnungen führen. So verwiesen etwa die ...
- Erstellt am 06. Juli 2020
- 2. Der Begriff »Webinar«: Ein geschützter Begriff?
- (Standpunkte)
- Ein Beitrag aus unserer »Standpunkte«-Reihe von Bernhard Kuntz, Darmstadt. Gestern abend erhielten wir die erste panische Mail eines Kunden: Bitte den Begriff »Webinar« überall auf unserer Webseite ...
- Erstellt am 06. Juli 2020