Was ändert sich durch die Einführung des Weiterbildungsgeldes?

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Geldschein und Münzen

Weiterbildungsgeld: Neuer Anstoß für berufliche Weiterbildung und nachhaltige Integration

Das Bürgergeld, das auch im SGB II verankert ist, geht weit über die bloße Bereitstellung von finanzieller Hilfe hinaus. Es verfolgt ein ambitioniertes Ziel: die nachhaltige Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Im Kern dieses integrativen Ansatzes steht die Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Die Weiterbildung wird im Kontext des Bürgergeldes staatlich unterstützt. Dabei beschränkt sich die Förderung nicht nur auf das Weiterbildungsgeld, sondern umfasst auch Weiterbildungsangebote. Das reformierte Bürgergeld zielt darauf ab, Menschen auf ihrem Weg zur dauerhaften Beschäftigung zu begleiten. Dabei stehen Umschulung und Weiterbildung im Fokus, mit dem Ziel, einen Berufsabschluss zu erlangen.

Weiterbildungsgeld

Das neue Weiterbildungsgeld, das im Rahmen des Bürgergeld-Gesetzes eingeführt wurde, bringt einige Änderungen mit sich, die seit Januar 2023 in Kraft sind. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die sogenannte »Vermittlungsvorrang«-Regelung, die abgeschafft wurde. Dies bedeutet, dass nun Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stärker in den Vordergrund treten.

Darüber hinaus wird der Zugang zu Förderungen für tragfähige Existenzgründungen erleichtert, da der Vermittlungsvorrang auch in diesem Bereich entfällt.

Das Weiterbildungsgeld betrifft Bezieher des Bürgergeldes und sieht folgendermaßen aus:

  • Es kann zukünftig ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro gewährt werden, wenn eine Weiterbildung absolviert wird, die zu einem Berufsabschluss führt.
  • Darüber hinaus ist es möglich, eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten. Diese Förderung war ursprünglich bis Ende 2023 befristet.
  • Wenn die Weiterbildung nicht auf einen Berufsabschluss abzielt, ist die Auszahlung eines sogenannten Bürgergeld-Bonus möglich. Dieser beträgt 75 Euro pro Monat, vorausgesetzt, die entsprechende Weiterbildung dauert länger als 8 Wochen​.

Ziele

Die jüngste Implementierung des Bürgergeldes markiert eine signifikante Neuausrichtung in der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere im Hinblick auf die berufliche Weiterbildung. Das primäre Ziel dieser Maßnahme ist es, die berufliche Mobilität von Arbeitssuchenden und Personen mit niedrigem Einkommen zu erhöhen und ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die aktuelle Arbeitsmarktsituation offenbart eine klare Diskrepanz: Menschen, die entweder arbeitslos sind oder in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen stehen, haben oft keinen Berufsabschluss. Zudem besteht die Gefahr, dass ihre Fähigkeiten nicht mehr dem aktuellen Arbeitsmarktbedarf entsprechen. Es ist empirisch belegt, dass das Arbeitslosigkeitsrisiko für Personen ohne Berufsabschluss viermal höher ist im Vergleich zu Individuen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

Das Bürgergeld adressiert diese Probleme durch eine Reihe von Anreizen und Möglichkeiten. Es ermöglicht die Erlangung eines Berufsabschlusses in einer gefragten Branche oder das Auffrischen und Erwerben neuer beruflicher Kenntnisse. Zudem gewährt es den Zugang zu hochwertiger beruflicher Weiterbildung und verknüpft diese mit finanziellen Zusatzleistungen, wie dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeld-Bonus.

Diese Maßnahmen stellen mehr als nur finanzielle Unterstützung dar: Sie bieten den notwendigen Rahmen, um die berufliche Mobilität und die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Sie zielen darauf ab, Individuen mit den notwendigen Ressourcen auszustatten, die sie benötigen, um eine stabile Beschäftigung zu erlangen. Es handelt sich um einen ganzheitlichen Ansatz, der über monetäre Hilfen hinausgeht und die langfristige sozioökonomische Verbesserung der Zielgruppe im Blick hat.

Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus werden bei Vorliegen der Voraussetzungen ab Juli 2023 ausgezahlt.


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