Rund jeder zwölfte Vollzeitbeschäftigte arbeitete in 2022 mehr als 48 Stunden pro Woche

Lange Arbeitszeiten können für Erwerbstätige zur Belastung werden. Im Jahr 2022 arbeiteten 8,3 % der 30 Millionen Vollzeiterwerbstätigen gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche. Dies gilt als überlange Arbeitszeit.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war dies der niedrigste Anteil seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1991. Im Jahr 2021 hatten noch 8,9 % aller Vollzeiterwerbstätigen überlange Arbeitszeiten. Im Durchschnitt arbeiteten Vollzeiterwerbstätige im vergangenen Jahr 40,4 Stunden in der Woche.

Ein Grund für den Tiefststand der überlangen Arbeitszeiten ist die Entwicklung bei den Selbstständigen: Mehr als ein Drittel (38,6 %) von ihnen war zwar 2022 von überlangen Arbeitszeiten betroffen. Der Anteil ist jedoch auf den tiefsten Stand seit 1991 gesunken. Unter den Selbstständigen mit Beschäftigten arbeitete allerdings 2022 noch fast die Hälfte (48,2 %) besonders lang.

elbstständige mit Beschäftigten haben auch häufiger später Feierabend als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 31,9 % der Selbstständigen mit Beschäftigten haben 2022 regelmäßig zwischen 18 und 23 Uhr gearbeitet. Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern war es hingegen nur knapp jede siebte Person (14,0 %). Bei der Nachtarbeit von 23 bis 6 Uhr war das Verhältnis ausgeglichener: Nur 5,2 % der Selbstständigen mit Beschäftigten und 4,6 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienten ihr Geld, während andere schliefen.

Knapp 6 Prozent der Beschäftigten arbeiten unfreiwillig in Teilzeit

Wie eine überlange Tätigkeit können auch zu geringe Arbeitszeiten zur Belastung werden, und das nicht nur, weil sie meist zu Gehaltseinbußen führen. Teilweise wird auch kürzer gearbeitet, weil gerade keine Tätigkeit mit höherer Stundenzahl zu finden ist: 5,7 % aller rund 12,5 Millionen Teilzeiterwerbstätigen betrachteten 2022 die Teilzeitarbeit als Notlösung. Sie gaben als Grund für ihre Teilzeittätigkeit an, keine Vollzeitstelle gefunden zu haben. Im Vergleich zum Vorjahr (6,7 %) ging der Anteil damit leicht zurück, im Zehn-Jahres-Vergleich hat er sich mehr als halbiert (2012: 15,4 %). 2022 waren 7,4 % der teilzeitbeschäftigten Männer und 5,2 % der Frauen eigentlich auf der Suche nach einem Vollzeitjob.

Überwiegende Mehrheit sieht eigene Arbeit als sinnvoll an

Belastungen im Job sind leichter zu schultern, wenn die Arbeitsmotivation hoch ist. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Identifikation mit der ausgeübten Tätigkeit. Die meisten Erwerbstätigen sahen im Jahr 2021 in ihrer Arbeit eine sinnvolle Tätigkeit. 88 % der Befragten hatten immer oder oft das Gefühl, sinnhafte Arbeit zu leisten. Dabei sehen die jüngeren Altersklassen ihre Arbeit etwas seltener als sinnreich an. Während bei den 25- bis 34-Jährigen 81 % Sinn in ihrer Tätigkeit erkennen, sind es in der Gruppe ab 55 Jahren 94 %.

Knapp die Hälfte der Beschäftigten hat seit mindestens zehn Jahren denselben Arbeitgeber

Wer sich in seinem Arbeitsumfeld wohlfühlt, ist weniger geneigt, den Job zu wechseln. Insofern ist die Dauer der Beschäftigung beim aktuellen Arbeitsgeber ein Indikator für die Zufriedenheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Im Jahr 2022 waren etwas weniger als die Hälfte (42,8 %) der Erwerbstätigen seit mindestens zehn Jahren bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. In den letzten zehn Jahren ging dieser Anteil allerdings zurück: 2012 waren noch 48,3 % der Beschäftigten besonders lange bei ein und demselben Arbeitgeber tätig gewesen. Im Jahr 2022 arbeiteten dagegen mit 19,2 % mehr Beschäftigte seit fünf bis zehn Jahren beim selben Arbeitgeber (2012: 17,4 %). Eine Beschäftigungsdauer von weniger als fünf Jahren lag bei mehr als einem Drittel (38,0 %) vor. 2012 war der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kürzerer Beschäftigungsdauer beim aktuellen Arbeitgeber noch etwas geringer gewesen (34,4 %).

Zur Methodik
Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse der Arbeitskräfteerhebung aus dem Jahr 2022. Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.


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