DESTATIS: Statistischer Beirat unterstützt den digitalen Wandel der Statistik

Die Digitalisierung der modernen Gesellschaft wirkt sich stark auf die Art und Weise des Wirtschaftens sowie den öffentlichen Sektor und damit auch auf das Statistische Bundesamt (Destatis) aus
So sieht es der Statistische Beirat – das Gremium der Nutzerinnen und Nutzer, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik.
Mit Blick auf die nächsten vier Jahre hat das Beratungsgremium des Statistischen Bundesamtes 26 Empfehlungen ausgesprochen und sieht drei Handlungsfelder von herausragender Bedeutung, durch die das Potential des digitalen Wandels in der amtlichen Statistik genutzt werden kann: die Schaffung einer modernen Infrastruktur für eine registerbasierte Statistik, der Übergang auf einen integrierten Registerzensus in der Zeit nach dem Zensus 2021 und die Nutzung neuer digitaler Daten für die amtliche Statistik.
Unter anderem werden folgende Empfehlungen gegeben:
Im Hinblick auf den digitalen Wandel unterstreicht der Beirat die Bedeutung der Registermodernisierung für die Verwaltungsdatennutzung in der amtlichen Statistik unter den Aspekten der Datenqualität, der Entlastung von Auskunftsgebenden (vor allem Unternehmen) sowie der Kostenersparnis. Damit soll auch die Mehrfachnutzung von Daten für unterschiedliche Statistiken ermöglicht werden.
Der Statistische Beirat sieht den Umstieg auf einen registerbasierten Zensus als eines der zentralen Zukunftsprojekte für die Zeit nach dem Zensus 2021. Die Anforderungen an Zensus und Bevölkerungsstatistiken unterliegen national und international einem tiefgreifenden Wandel. Ergebnisse sollen künftig häufiger, aktueller und in georeferenzierter Form (mit Raumbezug) vorliegen. Um diese Anforderungen kostengünstig und ohne Belastung der Bürgerinnen und Bürger umsetzen zu können, soll ein integrierter Registerzensus die Daten soweit wie möglich registerbasiert liefern. Hierfür sollten die erforderlichen Register und ein System datenschutzkonformer Merkmale aufgebaut werden, die es ermöglichen, die zur Datengewinnung erforderlichen Register auch statistikübergreifend zu verknüpfen. Hierfür sind weitere rechtliche Prüfungen notwendig.
Es ist sicherzustellen, dass die amtliche Statistik auch im Zeitalter der Digitalisierung aussagekräftig bleibt, neue Fragestellungen und Phänomene möglichst vollständig abbildet und flexibel auf neue Datenbedarfe reagiert. Der Statistische Beirat ist der Überzeugung, dass die neuen digitalen Daten im Zusammenspiel mit Befragungs- und Verwaltungsdaten ein erhebliches Potenzial für die amtliche Statistik aufweisen.
Hintergrund
Der Statistische Beirat ist das nach § 4 Bundesstatistikgesetz geschaffene Beratungsgremium des Statistischen Bundesamtes. Die Nutzer der Bundesstatistik sind in diesem Beirat vertreten durch: gewerbliche Wirtschaft und Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Landwirtschaft, Sport-, Umwelt- und Wohlfahrtsverbände, wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute, Deutsche Statistische Gesellschaft, Hochschulen, Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten, Kultusministerkonferenz, Kommunale Spitzenverbände, Bundesministerien und Bundesbehörden. Die Produzenten von Statistik sind durch das Statistische Bundesamt sowie die Statistischen Ämter der Länder vertreten.
VERWEISE
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