Kostensteigerungen bei Investitionsvorhaben der überregionalen Forschungsförderung
Mit der überregionalen Forschungsförderung im Hochschulbereich unterstützt der Bund den Bau und die Anschaffung von Gebäuden und Großgeräten, die Forschungszwecken dienen.
Seit dem Jahr 2017 wurden 71 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von mehr als 2,8 Milliarden Euro in diese Förderung aufgenommen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Bei allen Vorhaben seien die Mittel wie vereinbart abgerufen worden.
Die Förderbedingungen der überregionalen Forschungsförderung im Hochschulbereich sind in der »Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten, Großgeräte und Nationales Hochleistungsrechnen« (AV-FGH) niedergeschrieben. In der AV-FGH ist auch die jährliche Fördersumme von 200,5 Millionen Euro festgelegt. Aufgrund der Inflation und von Preissteigerungen für Leistungen im Baugewerbe seien mit den Fördergeldern heute jedoch weniger Investitionsvorhaben finanzierbar als vor fünf Jahren, schreibt die Bundesregierung in der Vorbemerkung zur Antwort. 2018 wurde die Fördersumme zuletzt auf ihren heutigen Wert festgelegt.
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