HRK zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes

HRK

Kritik an dem heute von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur ersten Beratung in den Bundestag eingebrachten Entwurf einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes übte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Peter-André Alt, in Berlin.

Zwar sei es erfreulich, dass die Hochschulen im Entwurf Berücksichtigung finden. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes trage aber den bisherigen Leistungen der Hochschulen, ihren ganz unterschiedlichen Aufgaben und Ausprägungen und dem größtmöglichen Schutz der konkreten Bildungsbiografien junger Menschen nicht angemessen Rechnung.

»Die Hochschulen haben in den letzten zwölf Monaten differenziert und sehr effizient gehandelt«, betonte Alt. »Sie haben in ihrem Verantwortungsbereich das Infektionsrisiko nachhaltig reduziert und zugleich den Studierenden kontinuierlich ermöglicht, ein Studium zu absolvieren und erfolgreich abzuschließen. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Gesetzesentwurf sie nun unter Verkennung der unterschiedlichen Voraussetzungen und Gefährdungslagen einfach mit den Schulen gleichsetzt.«

In der Begründung des Gesetzesentwurfs seien zwar einige Aufgabenbereiche der Hochschulen aus der pauschalen Schließung bei einer Inzidenz von 200 wieder ausgenommen worden, aber dies sei bei weitem nicht ausreichend und auch nicht rechtssicher. »Neben der Forschung sind Ausnahmen notwendig insbesondere für Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte und Prüfungen«, so der HRK-Präsident. »Auch die Hochschulbibliotheken müssen mindestens als Orte für die Abholung von Lehrmaterialien und für die Forschung zugänglich bleiben. Es droht ansonsten eine nachhaltige Beschädigung von Bildungsbiografien und wissenschaftlicher Arbeit. Studierende der musisch-künstlerischen Fächer, beispielsweise aber auch der Sportwissenschaften und der Humanmedizin wären besonders betroffen. Auch und gerade in diesen Fächergruppen haben sich die eingeführten umfangreichen Hygienemaßnahmen als Voraussetzung für die Durchführung von Präsenzformaten bewährt.«

Bei den Teststrategien wiederum habe die Politik offensichtlich nur an die Schulen gedacht und die Hochschulen vergessen.

Alt: »Die Hochschulen haben bislang im Bewusstsein ihrer Verantwortung für den Gesundheitsschutz eine vorsichtige Haltung eingenommen. Das war und ist richtig. Nun muss auf dem Erreichten aufgebaut werden anstatt Studium und Lehre pauschal auf null zurückzusetzen.«

 

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