BAföG-Restschulden: Mehr als 37 Millionen Euro erlassen

Sogenannten BAföG-Altschuldnern sind bis zum 9. Dezember 2021 durch die Gewährung eines Kooperationserlasses Restschulden in Höhe von mehr als 24,8 Millionen Euro erlassen worden.
Weitere knapp 12,5 Millionen Euro müssten aufgrund der Stattgabe von Härtefallerlassen nicht zurückgezahlt werden.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Die Angaben bezögen sich dabei auf sämtliche Erlassentscheidungen bis zum genannten Stichtag. Eine gesonderte Erfassung der Anträge von BAföG-Altschuldnern, die auf Basis des Wahlrechts Kooperations- und Härtefallerlasse beantragen, sei nicht geschehen.
Auch zu der Frage, bei wie vielen BAföG-Altschuldnern nach Ausübung des Wahlrechts der maximale Rückzahlungszeitraum von 30 auf 20 Jahre verkürzt wurde, liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor, da das Bundesverwaltungsamt (BVA) eingegangene Erklärungen zur Wahlrechtsausübung »nicht danach differenzierend erfasst, ob die Erklärenden die nach neuem Recht nur noch maximale Rückzahlungsdauer von 20 Jahren bereits überschritten hatten oder nicht«.
Hintergrund
Innerhalb des von den Fragestellenden genannten Zeitraums konnten die Darlehensnehmenden zunächst eine Erklärung abgeben, dass auch für sie der neue § 18 Absatz 12 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zur Anwendung gelangen soll. Eine konkrete Antragstellung für den Härtefallerlass (für den Kooperationserlass nach § 18 Absatz 12 Satz 1 BAföG ist ein gesonderter Antrag nicht erforderlich) musste mit der Ausübung des Wahlrechts nicht notwendigerweise bereits verbunden sein.
VERWEISE
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