Entwurf zum 29. Gesetz zur Änderung des BAföG

BAFöG

Neues BAföG-Gesetz soll mehr Flexibilität und höhere Freibeträge bringen

Mit dem 29. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) plant die Bundesregierung umfangreiche Änderungen, um die Förderung besser an die tatsächlichen Studienverläufe anzupassen und den Auszubildenden mehr Flexibilität zu ermöglichen.

Der entsprechende Gesetzentwurf soll am 16. Mai 2024 in erster Lesung im Bundestag beraten werden.

Erhöhung von Freibeträgen und Zuschüssen

Der Gesetzentwurf sieht vor, die BAföG-Freibeträge um fünf Prozent anzuheben. Damit soll es Studierenden ermöglicht werden, einen Minijob mit einem Verdienst von 556 Euro im Monat auszuüben, ohne dass dieser Betrag auf das BAföG angerechnet wird.

Außerdem sollen die Zuschüsse zur Pflege- und Krankenversicherung auf den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag im Jahr 2024 angehoben werden.

Änderungen beim Kindergeld und Einführung der Studienstarthilfe

Das Kindergeld soll künftig nicht mehr als Elternunterhalt auf das BAföG angerechnet werden, sofern ein Vorausleistungsantrag gestellt wurde.

Außerdem plant die Bundesregierung die Einführung eines einmaligen Studienkindergeldes in Höhe von 1.000 Euro. Dieser Zuschuss soll Studierenden unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten, die Sozialleistungen beziehen, Anschaffungen wie einen Laptop oder Lernmaterialien für den Studienbeginn ermöglichen.

Einführung des Flexibilitätssemesters

Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Einführung eines Flexibilitätssemesters. Dieses ermöglicht es Studierenden, ohne Angabe von Gründen ein zusätzliches Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert zu werden.

Auch die Frist für einen Fachrichtungswechsel wird verlängert: Künftig ist ein Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund bis zum Beginn des fünften Fachsemesters möglich, ohne Angabe von Gründen bis zum vierten Fachsemester. Bisher war ein Fachrichtungswechsel nur bis zum Beginn des dritten Semesters möglich.

Erhöhung der Rückzahlungsrate

Außerdem soll ab dem kommenden Wintersemester die monatliche Rückzahlungsrate für BAföG-Darlehen von 130 Euro auf 150 Euro angehoben werden.

Kritik des Bundesrates

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die vom Haushaltsausschuss des Bundestages bereitgestellten 150 Millionen Euro nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Er fordert, das Programm auf alle BAföG-berechtigten Studienanfänger auszuweiten und das BAföG an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen, so dass es existenzsichernd und bedarfsdeckend ist. Auch die Erhöhung der Freibeträge um fünf Prozent ist zu gering. Die Einführung eines Flexibilitätssemesters wird begrüßt, aber als nicht ausreichend bezeichnet. Stattdessen fordert der Bundesrat, die Förderungsdauer insgesamt um zwei Semester zu verlängern.

Stellungnahme der Bundesregierung

Die Bundesregierung weist die Kritik des Bundesrates zurück. Sie argumentiert, dass eine Ausweitung der Studienförderung und eine Anhebung der Bedarfssätze zu deutlich höheren Mehrkosten führen würden, als Mittel zur Verfügung stehen. Auch die Anhebung der BAföG-Beträge auf das Niveau des Bürgergeldes und die Verlängerung der Förderungsdauer um zwei Semester lehnt die Bundesregierung wegen fehlender finanzieller Mittel ab.


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